Süddeutsche Zeitung

Widerrechtlich abgeschobener Flüchtling:Zunächst kein Asyl für Nasibullah S.

  • Im Juli wurden 69 Afghanen in ihr Herkunftsland abgeschoben, darunter auch der 20-jährige Nasibullah S.
  • Seine Abschiebung war widerrechtlich, da sein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war.
  • Jetzt hat das Verwaltungsgericht Greifswald seine Klage gegen den abgelehnten Asylantrag abgelehnt.

Von Sebastian Pittelkow und Nicolas Richter

Der im Juli 2018 zunächst unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobene afghanische Flüchtling Nasibullah S. ist vor Gericht unterlegen. Seine Klage gegen seinen abgelehnten Asylantrag ist nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und NDR vom Verwaltungsgericht Greifswald abgelehnt worden. Das bestätigte die Anwältin des 20-Jährigen, Sonja Steffen. "Ich bin enttäuscht und werde weiterkämpfen. In jedem Fall lege ich Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Denn ich sehe für die Berufungsbeschwerde gute Erfolgsaussichten", sagte Steffen.

Die Ablehnung der Klage begründet das Verwaltungsgericht unter anderem damit, dass sich Nasibullah S. nach seiner unrechtmäßigen Abschiebung in Afghanistan aufgehalten habe, und dass er während dieser Zeit nicht verfolgt worden sei. Er habe von keiner konkreten Gefahr dort berichtet.

Nasibullah S. war am 3. Juli 2018 mit 68 weiteren Asylbewerbern nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen seinen abgelehnten Asylantrag geklagt hatte und über die Klage noch nicht entschieden worden war. Über die unrechtmäßige Abschiebung hatte zuerst der NDR berichtet. Daraufhin sorgten die Behörden Anfang August dafür, dass S. von Afghanistan nach Deutschland zurückkehren konnte.

"Ich will studieren und arbeiten"

Nach seiner Rückkehr hatte sich Nasibullah S. große Hoffnung auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gemacht: "Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten und in Deutschland zur Ruhe kommen", hatte er damals zu Reportern des NDR gesagt.

Der Flug vom 3. Juli 2018, bei dem 69 abgelehnte Asylbewerber, unter ihnen S., nach Kabul abgeschoben wurden, hatte Aufsehen erregt, weil er am 69. Geburtstag von Horst Seehofer (CSU) stattfand und sich der Bundesinnenminister bei einer Pressekonferenz darüber erfreut gezeigt hatte.

Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland beantragt. Er gab an, von den Taliban bedroht worden zu sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab. In der Begründung hieß es, er müsse nicht in den gefährlichen Süden des Landes zurückkehren, sondern könne auch in anderen Regionen Afghanistans leben, die ausreichend sicher seien.

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