Mannings Anwälte, aber auch Bürgerrechtler halten den Vorwurf für abstrus, Richterin Denise Lind jedoch nicht: Sie hat erst in der vergangenen Woche einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Feindeshilfe-Vorwurf aus dem Verfahren zu nehmen.
Sollte Lind der Argumentation der Anklage folgen, wäre dies ein Novum, wie der Bürgerrechtsblogger Kevin Gosztola recherchiert hat. In der Geschichte der USA wurden Militärangehörige bislang nur wegen Hilfe des Feindes verurteilt, wenn sie diesen direkt unterstützten, also zum Beispiel willentlich Informationen an bestimmte Personen oder Gruppen weitergaben.
Der Versuch, die Öffentlichkeit aus Gewissensgründen über Missstände zu informieren, werde bei einem entsprechenden Urteil automatisch zum Versuch, dem Feind zu helfen, klagte jüngst Daniel Ellsberg, der vor vier Jahrzehnten die brisanten Pentagon-Papiere an die Medien gab. "Das ist ein möglicherweise tödlicher Schlag für die Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Freiheit der Presse", sagte er dem Christian Science Monitor.
Verschärfte Anti-Whistleblower-Taktik
Wenn Medien Originaldokumente des Militärs - wie das Manning-Material - online stellen, riskieren sie damit künftig, dass ihren Informanten bei Enttarnung die Todesstrafe droht. Militär-Whistleblower dürften angesichts einer solchen Aussicht ihrerseits ganz genau überlegen, ob sie Missstände oder Ungerechtigkeiten weitergeben.
Die Strategie fügt sich nahtlos in die Anti-Whistleblower-Taktik der Obama-Administration auf der zivilen Ebene: Inzwischen müssen sich acht aktuelle und ehemalige Regierungsmitarbeiter unter Hinweis auf das Spionagegesetz aus dem Jahr 1917 für die Weitergabe von Informationen verantworten. Das sind anderthalb mal so viele wie bei allen bisherigen Regierungen zusammen - dabei war das Gesetz ursprünglich einzig für Spione ausländischer Dienste oder Verkäufer von Geheiminformationen gedacht.
Auch hier kommt ein einzelner Artikel zur Anwendung, der sich breit interpretieren lässt: Laut Abschnitt 793 des Spionagegesetzes ist die Weitergabe von Informationen strafbar, wenn "es beabsichtigt ist oder Grund zu der Annahme herrscht, dass diese Information zur Verletzung der Vereinigten Staaten oder zum Vorteil irgendeiner fremden Nation führt".
Snowdens Lehren aus dem Fall Manning
Auch Bradley Manning ist unter dem Spionagegesetz angeklagt, ebenso wie der flüchtige NSA-Whistleblower Edward Snowden. Letzterer hatte darauf verzichtet, über Details von Abhöraktionen zu berichtet und sich auf die Darstellung von Grundzügen der Überwachungsprogramme beschränkt. Dabei hatte Snowden unter anderem darauf verwiesen, er habe aus dem Fall Manning seine Lehren gezogen. Einzig: Es dürfte dem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter wenig helfen, sollte er gefasst werden.