Whistleblowing in den USA:Der Manning-Effekt

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Bradley Manning Urteil Plädoyers Wikileaks

Bradley Manning nach dem Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

(Foto: AFP)

Schon in wenigen Tagen fällt das Urteil gegen den Wikileaks-Whistleblower Bradley Manning. Dabei steht nicht nur die Freiheit des Soldaten auf dem Spiel, sondern es geht ums Prinzip: Kommt die US-Regierung damit durch, im Internet-Zeitalter die unerwünschte Veröffentlichung von Informationen zu kriminalisieren?

Von Johannes Kuhn

Es gibt für Reporter angenehmere Situationen, als bewaffnetes Militärpersonal hinter sich zu wissen, das ab und an einen Blick auf den Laptop wirft. Doch die verschärften Sicherheitsvorkehrungen rund um die Schlussplädoyers im Manning-Prozess, von denen Journalisten berichten, könnte sich noch als das geringste Problem für die Pressefreiheit erweisen.

Denn das Militärgericht in Fort Meade entscheidet nicht nur über die Zukunft eines jungen Mannes, der geheime Dokumente an Wikileaks weitergab; es entscheidet auch maßgeblich darüber, ob Mitarbeiter des US-Militärs es künftig überhaupt noch wagen werden, geheime und für die Öffentlichkeit relevante Informationen weiterzugeben.

Der Fall Bradley Manning ist zur Blaupause für den Umgang der US-Regierung mit Geheimnisverrätern geworden. Dabei geht es nicht nur um die lange und unnötige Isolationshaft des Angeklagten, die schon vor Prozessbeginn Menschenrechtler empörte. Oder um den Versuch der Militärstaatsanwaltschaft, Manning charakterlich zu demontieren ("nicht Whistleblower, sondern Verräter; nicht Humanist, sondern Hacker"), der ja durchaus einer inhärenten Prozesslogik folgt. Es geht vielmehr vor allem darum, auf welche beinharte Weise die Regierung versucht, die Lücken im Sicherheitsapparat zu schließen: mit der Behauptung, Manning habe "dem Feind geholfen".

"Feindeshilfe" im digitalen Zeitalter

Dieses Vergehen ist in Artikel 104 des Militärgesetzbuches "Uniform Code of Military Justice" festgelegt. Wer dem Feind Waffen, Geld oder Geheimdienstinformationen gibt oder dies versucht, kann demnach sogar mit dem Tod bestraft werden. Im Fall Manning verzichtete die Staatsanwaltschaft auf diese Forderung, sie plädiert aber für eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Argumentation der Anklage lautet: Manning wusste, dass Wikileaks die 700.000 Dokumente im Internet veröffentlichen würde. Damit war ihm klar, dass auch Feinde Amerikas - wie zum Beispiel al-Qaida - darauf zugreifen könnten. Durch seine Militär-Schulungen habe er auch genau gewusst, dass Terrororganisationen solche Informationen verwendeten, um den USA zu schaden.

Die Beweisführung macht letztlich Militär-Whistleblower generell zu Hochverrätern. Im Internet-Zeitalter sind veröffentlichte Informationen sofort und von fast überall aus abzurufen. Die Interpretation von Artikel 104 setzt also das Veröffentlichen von Geheimunterlagen mit dem Vergehen gleich, allen 7,2 Milliarden Erdbewohnern einen Brief mit den Dokumenten geschickt zu haben - dass darunter auch Feinde der USA wären, versteht sich von selbst.

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