Süddeutsche Zeitung

Werner Mauss:Watschn für das Gericht

Der Prozess um die Steuern von Werner Mauss geht von vorne los. Diesmal muss das Gericht sorgfältiger arbeiten.

Von Hans Leyendecker

Über das Wesen des Tatbestandsirrtums, lateinisch ignorantia facti, und den Unterschied desselben zum gewöhnlichen Verbotsirrtum können sich Juristen kräftig streiten.

Mit einem ungewöhnlichen Irrtum hatte es jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in der Steuersache des ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss zu tun. Er gab sowohl der Revision des im Oktober 2017 vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilten Mauss als auch der Revision der Staatsanwaltschaft, die damals mehr als sechs Jahre Haft gefordert hatte, recht. Die Strafverfolger hatten sich in der Revision ausführlich mit der Frage des angeblichen Verbotsirrtums beschäftigt. Der Prozess muss also neu aufgerollt werden. Alles von vorn. Das ist eine ordentliche Watschn für das Gericht.

Kühl, sachlich wies der BGH auf die in sich widersprüchlichen Feststellungen des Gerichts in der Urteilsbegründung hin. Prozessbeobachter hatten merkwürdige Schwankungen während der fast dreißig Verhandlungstage registriert. Und so war auch das Urteil. Bleibt zu hoffen, dass eine andere Strafkammer des Bochumer Gerichts diesen komplizierten Fall nun in den Griff bekommt. Egal ob Freispruch für Mauss oder eine härtere Strafe für ihn: Das nächste Urteil muss überzeugend sein.

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Quelle:
SZ vom 11.01.2019
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