Süddeutsche Zeitung

Werbung für Abtreibung:Mit angemessenem Ernst

Werbung nein, Information ja: Die FDP hat zu Paragraf 219a Strafgesetzbuch einen vernünftigen Vorschlag gemacht.

Von Ronen Steinke

Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs, der "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, ist nicht das Werk einer Fundi-Lobby. Es war ein runder Tisch von Politikerinnen und Ethikern, die es 1993 gemeinsam für klug gehalten haben, Schwangere vor profit- oder sonst wie motivierter Manipulation zu schützen. Das meinten sie mit Werbung. Sie wollten nie verbieten, dass Ärztinnen sachlich über legale Abtreibungen informieren, das zeigen die Gesetzgebungsmaterialien. Und wenn dies heute vereinzelte Staatsanwälte missverstehen oder missverstehen wollen, dann ließe sich das durch ein paar klarstellende Worten in dem Paragrafen leicht beheben.

Das ist nötig, aber auch ausreichend. Nicht nötig ist es, das Thema gleich ganz aus dem Strafrecht herauszulösen, wie es manche fordern. Von welchem Zeitpunkt an einem entstehenden menschlichen Leben eigene Rechte zukommen und welches Gewicht diese dann in der Abwägung gegenüber den Rechten der Frau haben - das sind Fragen, bei denen keine Position quasi naturwissenschaftliche Präzision für sich beanspruchen kann. Das sind Haltungen, die sich im Lauf der Generationen auch wandeln können. Aber es geht um Leben und Tod. Der angemessene Ernst findet sich im Strafrecht; nicht in der Gewerbeordnung.

Werbung nein, Information ja: Die FDP hat dazu einen vernünftigen Vorschlag gemacht; besser als Tabula rasa zu machen, wie es Grünen, Linken und Teilen der SPD vorschwebt.

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Quelle:
SZ vom 26.03.2018
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