20 Jahre nach der Tat:Freispruch nach Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag

Anschlag in Düsseldorfer S-Bahnhof

Der Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn am 28. Juli 2000: Beamte einer Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamtes suchen nach der Bombenexplosion am Vortag nach Spuren.

(Foto: Gero Breloer/dpa)

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts. Danach liegen zu wenig Beweise vor, dass der heute 54-jährige Angeklagte den Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler am S-Bahnhof Wehrhahn verübte.

Zwei Jahrzehnte nach einem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist der lange als Attentäter Verdächtige rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts von 2018. Es weise keine Rechtsfehler auf.

Die Düsseldorfer Richter hatten in dem späten Prozess auf Freispruch entschieden, weil gegen den heute 54-jährigen Angeklagten aus der rechten Szene eindeutige Beweise fehlten (Az.: 3 StR 124/20).

Der Anschlag hatte sich am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn ereignet. Zehn der Sprachschüler aus Russland, der Ukraine, Kasachstan und Aserbaidschan wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Einige der Opfer sind jüdischen Glaubens.

Einer der Opfer-Anwälte, Juri Rogner, hatte am Rande der Verhandlung gefordert, dass dann auch weiter nach dem Täter gesucht werden müsse. Die Nebenkläger seien aber überzeugt davon, dass der Richtige auf der Anklagebank gesessen habe.

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