Für Boris Pistorius sollte Ostern eine Art Aufbruch für die Bundeswehr markieren. Er hatte mehrere Reformvorhaben angekündigt, darunter Pläne für den Aufwuchs der Truppe und wie die Bundeswehr sich modernisieren und neu aufstellen muss, wegen tiefgreifender Veränderungen durch künstliche Intelligenz und Drohnen. Aber diese Pläne liegen noch nicht vor, was für Ärger im Bundestag sorgt. Und zusätzlich muss er eine Gesetzespanne ausbügeln, die bei seinem wichtigsten Projekt, dem neuen Wehrdienst, für Verunsicherung und Wirbel gesorgt hat, auch intern.
Männer zwischen 17 und 45 müssen sich – theoretisch – eine Genehmigung bei der Bundeswehr abholen, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen – so steht es bisher im neuen Wehrdienstgesetz, was aber monatelang zunächst kaum aufgefallen war. Pistorius sah sich nach entsprechender Berichterstattung nun zur öffentlichen Klarstellung gezwungen. „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, betont der SPD-Politiker mit Blick auf Männer, die einen langen Auslandsaufenthalt planen.
Der Bund will künftig wissen, wo sich junge Männer aufhalten und wie fit sie sind
Pistorius weiß, dass die Debatte abschreckend wirken könnte auf junge Männer, die man für die Bundeswehr gewinnen will. Im Februar verzeichnete man 11 305 freiwillig Wehrdienstleistende, in der Bundeswehr gibt es viele Zweifel, ob ein solcher Sprung von 186 000 Soldaten auf 260 000 Soldaten und auf 200 000 Reservisten binnen weniger Jahre gelingen kann. Viele Wehrdienstleistende verpflichten sich danach als Soldaten – falls nicht, sind sie automatisch Teil der Reserve. Noch in dieser Woche soll die Genehmigungspflicht mit einer ergänzenden Verwaltungsvorschrift quasi ausgesetzt werden.
Das hört sich recht unglücklich im Ablauf an, ist aber auch auf die Entstehungsgeschichte des Wehrdienstgesetzes zurückzuführen. Denn dieses ist ein Zwitter zwischen Freiwilligkeit und Pflicht. Und ein Vorgriff auf das, was noch kommen kann.
Von 2011 an war die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Als mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ein neuer Wehrdienst auf freiwilliger Basis wieder eingeführt wurde, orientierten sich die Juristen im Verteidigungsministerium am damaligen Gesetz. Denn beim neuen Wehrdienst gibt es auch eine verpflichtende Komponente: Alle ab 2008 geborenen Männer werden gemustert, auch wenn sie auf den entsprechenden Fragebögen auf die Frage, ob sie freiwilligen Wehrdienst leisten wollen, ein „Nein“ ankreuzen. Die Musterung wird erst schrittweise eingeführt, denn noch fehlen Kapazitäten, um Hunderttausende junge Männer eines Jahrgangs einer körperlichen Untersuchung zu unterziehen. Damit einhergehend kehrt der Bund aber auch zu einer Wehrerfassung zurück: Er will wissen, wo die Männer wohnen und wie fit sie körperlich sind – für den Fall einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht.
Und so fügten die Juristen in Paragraf 3, Absatz 2 im neuen Wehrpflichtgesetz (WPflG) folgenden Passus ein: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen.“ Das heißt: Ohne dass es bereits wieder eine Wehrpflicht gibt. Mit dem nächsten Absatz wurde dieser Meldezwang auf Männer bis 45 Jahre ausgedehnt; weil bis zu diesem Alter Männer bei einer Wehrpflicht rekrutiert werden könnten.
Die Wehrpflicht könnte wieder eingeführt werden, sollte es nicht genügend Freiwillige geben
Man übernahm hier schlicht eine Regelung aus den Zeiten des Kalten Krieges, nur dass es damals eine Wehrpflicht gab. Ein Hintergedanke war offenbar, so wird es intern geschildert, dass man hier eine Vorsorgeregelung treffen wollte, weil die Zeiten sehr volatil sind. Das zeigen der Krieg in Iran und die Spannungen mit Russland. Sollten Union und SPD sich gezwungen sehen, die Wehrpflicht wieder einzusetzen – was sie mit einfacher Mehrheit könnte –, will die Bundeswehr wissen, wer sich länger im Ausland befindet und wo. Die Wiedereinsetzung kann zudem auch drohen, sollten die neuen Personalzahlen-Ziele verfehlt werden.
Um die Unsicherheit zu beenden, bat der Minister um zügige Klarstellung. Auf Nachfrage betont das Ministerium, dass man bisher keine Zahlen habe, wie viele Männer für einen längeren Auslandsaufenthalt oder ein Auslandssemester überhaupt um Genehmigung gebeten haben. „In den Karrierecentern der Bundeswehr liegt eine noch nicht bezifferbare Anzahl von Anträgen im Sinne des § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz vor, das bundesweite Antragsaufkommen wird derzeit durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erhoben.“ Pistorius will über die Verwaltungsvorschrift nun festhalten, dass die Genehmigungspflicht ausgesetzt wird, solange der Wehrdienst freiwillig ist – dass sich also niemand vorab bei den Karrierecentern eine Erlaubnis einholen muss.
Zugleich betont er, sollte sich die Sicherheitslage verschlechtern und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden, dann gäbe es eine neue Lage: „Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.“
Immerhin: Auch seine bei der Bundeswehrtagung im November bis Ostern angekündigten Reformpläne sollen in Kürze vorgelegt werden. Die Grünen-Verteidigungspolitiker Sara Nanni und Niklas Wagener kritisieren, dass durch die fehlenden Pläne für die künftige Ausrichtung der Bundeswehr womöglich für viele Milliarden das Falsche angeschafft werde. Also nicht das, was die Truppe akut brauche, um bestmöglich vorbereitet zu sein, „sondern nur das, was die Industrie auf Mittel- und Langfrist verkaufen will“. Man erwarte vom Minister, „dass alle bis Ostern angekündigten Strategien bis zur nächsten Sitzungswoche vorliegen“. Diese beginnt nächsten Montag.

