Wegen Kauf von Steuer-CDs:Vier Piraten zeigen NRW-Finanzminister an

Der Verdacht lautet Beihilfe oder Anstiftung zu einer Straftat: Weil er Steuerdaten aus der Schweiz gekauft hat, haben Landtagsabgeordnete der Piraten den nordrhein-westfälischen Finanzminister Walter-Borjans angezeigt. Die Piratenpartei steht jedoch nicht geschlossen hinter dem Schritt.

Abgeordnete der Piratenpartei haben NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wegen des Ankaufs gestohlener Bankdaten aus der Schweiz angezeigt. Es bestehe der Verdacht, dass sich der SPD-Politiker der Beihilfe oder der Anstiftung zu einer Straftat schuldig gemacht haben könnte, teilte der Piraten-Abgeordnete Dirk Schatz mit.

Schatz hat die Strafanzeige zusammen mit drei weiteren Mitgliedern der Partei gestellt. Dabei handelt es sich um den NRW-Landtagsabgeordneten Nico Kern, sowie Wolfgang Dudda, Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein und Udo Vetter, Rechtsanwalt aus Düsseldorf.

Seine Fraktion steht nicht hinter der Anzeige. Simone Brand, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion im Landtag NRW, teilte mit: "Innerhalb der Piratenfraktion trifft das generelle Thema des Ankaufs von Steuer-CDs auf sehr unterschiedliche, begründete Ansichten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Abgeordnete eine eigene Meinung haben kann, darf und sollte. Die Piratenfraktion legt daher Wert auf die Feststellung, dass die Strafanzeige gegen Minister Walter-Borjans ausschließlich die Angelegenheit der Abgeordneten Schatz und Kern ist."

Der NRW-Landesverband kritisierte den Schritt.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte den Eingang. Ein Sprecher sagte, bisher seien Anzeigen wegen des Ankaufs von Steuerdaten "mangels zureichender Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt" zurückgewiesen worden.

Walter-Borjans nannte die Anzeige "bemerkenswert". "Die Kämpfer für Transparenz und gegen den Schutz des geistigen Eigentums werden zu Hütern des Schweizer Bankgeheimnisses und der dort angelegten Schwarzgeldmilliarden", teilte er mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, Finanzbehörden dürften mit Hilfe illegal beschaffter Daten gegen mutmaßliche Steuerbetrüger ermitteln. Die Schweiz und die Bundesrepublik streiten schon lange über den Umgang mit deutschen Steuersündern, die ihr Geld vor dem Fiskus auf Bankkonten im Nachbarland verstecken.

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