Der Sozialverband VdK zieht wegen der geplanten Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht. Laut dem kürzlich beschlossenen Gesetz soll die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft durch einen Transformationsfonds finanziert werden, der 50 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren aufbringen soll. Das Geld soll je zur Hälfte von den Ländern und vom Bund finanziert werden. Der Bund will seinen Anteil aus den Versicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen entnehmen. Das sei verfassungswidrig, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Die Krankenhausreform muss über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden.“ Sie verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Sozialversicherungsbeiträge einem besonderen Schutz unterlägen, streng zweckgebunden seien und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden dürften. Die Klagen sollen bis nach Karlsruhe getragen werden.
Wegen Finanzierungsplänen der RegierungVdK klagt gegen Klinikreform
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