- Das Moskauer Stadtgericht verurteilt den Regierungsgegner Sergej Udalzow. Ihm wird die Anstiftung zu den Ausschreitungen am Tag vor Putins Amtseinführung vorgeworfen.
- Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Lagerhaft für Udalzow und den Mitangeklagten Leonid Raswosschajew. Das Strafmaß steht noch nicht fest.
- Die Verteidigung kritisierte den Prozess als politisch motiviert.
Oppositionelle in Moskau verurteilt
Zwei Jahre nach den gewaltsamen Massenprotesten gegen Russlands Präsident Wladimir Putin ist der prominente Regierungsgegner Sergej Udalzow schuldig gesprochen worden. Das Stadtgericht in Moskau verkündete in dem umstrittenen Prozess zunächst kein Strafmaß, wie ein Justizsprecher der Agentur Interfax zufolge sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Lagerhaft für Udalzow und den Mitangeklagten Leonid Raswosschajew gefordert. Beiden wird die Anstiftung zu Ausschreitungen auf dem Moskauer Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 vorgeworfen, dem Tag vor Putins Amtseinführung.
Unterstützer protestieren vor dem Gericht
Vor dem Gerichtsgebäude protestierten zahlreiche Unterstützer der Angeklagten friedlich gegen den Prozess. Sie trugen unter anderem Transparente mit dem Porträt Udalzows. Der Oppositionspolitiker von der außerparlamentarischen Linken Front sitzt seit Monaten in Hausarrest. Ein großes Polizeiaufgebot riegelte das Gericht ab.
Verteidigung spricht von einem Schauprozess
Die Verteidigung kritisiert den Prozess als politisch motiviert. Sie kündigte an, in Berufung zu gehen. Dies sei keine Verhandlung, sondern ein "Schauprozess", sagte Verteidiger Dmitri Agranowski.
Der Vorsitzende Richter Alexander Samaschnjuk warf Udalzow und Raswosschajew vor, Gewalt gegen die Polizei provoziert zu haben. Bei den Ausschreitungen seien 78 Sicherheitskräfte verletzt worden. Die Polizei habe "korrekt gehandelt", betonte Samaschnjuk. Die Demonstranten hingegen hätten Steine und Molotow-Cocktails geworfen. Bei den gewaltsam aufgelösten Anti-Putin-Protesten waren etwa 400 Menschen festgenommen worden. Gegen 29 wurde ein Verfahren eröffnet.