Wechselmodell:Ein Gesetz für Scheidungsfamilien

Gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die Eltern soll erleichtert werden, fordert die SPD-Fraktion. Ministerin Schwesig ist skeptisch.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Das sogenannte Wechselmodell, bei dem Scheidungskinder im Wochenrhythmus zwischen den Eltern hin- und herpendeln, soll nach dem Willen der SPD auch dann durchgesetzt werden können, wenn ein Elternteil nicht zustimmt. "Wir wollen eine gesetzliche Regelung schaffen, die den Gerichten die Möglichkeit gibt, das Wechselmodell mit den Eltern zu vereinbaren oder anzuordnen", heißt es in einem Positionspapier der SPD, das in der Bundestagsfraktion beschlossen wurde. Auch gegen Widerstand von einem Elternteil soll demnach eine hälftige Teilung der Betreuung von Scheidungskindern ermöglicht werden. Entscheidend sei dabei allerdings das Wohl des Kindes. "Eine Pflicht zur Anordnung eines bestimmten Modells lehnen wir ab", heißt es in dem Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die SPD will mit ihrem Vorstoß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gesetzeskraft verhelfen. Der BGH entschied kürzlich, dass Familiengerichte ein "Wechselmodell" grundsätzlich anordnen können, bei dem Mutter und Vater ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang betreuen. Bisher wird das nur vereinbart, wenn beide Eltern zustimmen. Einschränkend betonte der BGH aber, das Wechselmodell setze "Kooperationsfähigkeit" der Eltern voraus. Wo ihr Verhältnis "erheblich konfliktbelastet" sei, liege die Anordnung einer Halbe-Halbe-Betreuung nicht im Interesse des Kindes. Auch müsse den Wünschen der Kinder mit steigendem Alter mehr Gewicht beigemessen werden.

Vater-Kind-Kur

Immer mehr geschiedene Väter wollen sich mehr um ihr Kind kümmern.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Ähnlich argumentiert nun auch die SPD. "Es kann doch nicht sein, dass wir als Sozialdemokraten immer auf die Gleichstellung von Frauen und Männern drängen, aber nach einer Trennung ist uns das egal", sagte Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD im Bundestags. Rix ist ein Verfasser des SPD-Papiers und wird von Verbänden mit Zuschriften überhäuft, mehr Rechte für Väter durchzusetzen. Es werde Zeit für eine Positionierung der SPD, sagte Rix. Forderungen von Vätergruppen, das Wechselmodell - anders als bisher - zum Standardmodell zu machen, lehne er aber "kategorisch" ab. "An oberster Stelle muss auch für richterliche Entscheidungen immer das Kindeswohl stehen", heißt es dazu im SPD-Positionspapier. Auch müsse vermieden werden, dass einem Elternteil "finanzielle Nachteile entstehen". Gemeint sind besonders alleinerziehende Mütter. Denn wenn getrennte Paare Kinder gleich viel betreuen, entfallen herkömmliche Unterhaltspflichten. Der Kindesunterhalt wird dann bei beiden je nach Einkommen ermittelt und verrechnet. Tägliche Belange der Kinder und Kostenteilung müssen die Eltern selbst klären. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) äußerte sich eher zurückhaltend zum Vorhaben ihrer Partei. "Es ist wünschenswert, dass sich auch nach einer Trennung Mutter und Vater gemeinsam um die Kinder kümmern", sagte sie der SZ. Sie unterstütze das Wechselmodell "dort, wo es dem Kindeswohl dient". Von gerichtlicher Anordnung aber hält Schwesig offenbar wenig. "Mutter und Vater sollten sich über dieses Modell einig sein." Franziska Brantner, familienpolitische Sprecherin der Grünen, hält eine Gesetzesänderung für problematisch. "Es stellt sich die Frage, worin die Kommunikationsfähigkeit von Eltern besteht, wenn sie sich auf die Betreuung der Kinder nicht einigen können", sagte sie. Auch aus der CDU kamen skeptische Töne: Bei so schwieriger Gemengelage gehe Sorgfalt vor Schnelligkeit.

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