Neue Regierung:Wie die Nationalkonservativen Polen in eine Verfassungskrise stürzen

Neue Regierung: Auf einmal nur noch Papier: Die polnische Verfassung wird von Mitgliedern der Opposition im Warschauer Parlament zur Mahnung in die Höhe gehalten.

Auf einmal nur noch Papier: Die polnische Verfassung wird von Mitgliedern der Opposition im Warschauer Parlament zur Mahnung in die Höhe gehalten.

(Foto: Czarek Sokolowski/AP)
  • Die rechte Pis-Partei in Polen regiert mit absoluter Mehrheit und versucht nun auch noch fünf parteinahe Verfassungsrichter einzusetzen.
  • Das Verfassungsgericht wäre das einzige Staatsorgan, das einen Machtausbau der Pis stoppen könnte.
  • Der hoch angesehene Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński soll mit einem Disziplinarverfahren eingeschüchtert oder abberufen werden.

Von Florian Hassel, Warschau

Nach einer hoch umstrittenen, nach Ansicht von Experten illegalen Wahl neuer Verfassungsrichter hat Polens neue nationalkonservative Regierung das Land in eine tiefe Verfassungskrise gestürzt. Nur einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Namen von fünf parteinahen Kandidaten durch die Partei Recht und Gerechtigkeit (Pis) wählte das von der Pis mit absoluter Mehrheit dominierte Parlament fünf parteinahe neue Verfassungsrichter. Am Donnerstag wurden die neuen Richter vom ebenfalls von der Pis gestellten Präsidenten Polens vereidigt.

Für die Pis ist die Schwächung des Verfassungsgerichts von großer Bedeutung. Seitdem sie mit absoluter Mehrheit beide Parlamentskammern kontrolliert und den Präsidenten stellt, ist das Verfassungsgericht das einzige Staatsorgan, das einen totalen Machtausbau stoppen kann. Bereits zwischen 2005 und 2007 hatte das Gericht mehrere Pis-Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Das soll sich nach dem Willen von Parteichef Jarosław Kaczyński nicht wiederholen.

Dabei hatte Polens Parlament schon am 8. Oktober - damals noch kontrolliert von der alten Regierungspartei der "Bürgerplattform" (PO) - fünf neue Verfassungsrichter als Ersatz für ausscheidende Mitglieder des 15-köpfigen Gerichts gewählt. Am Donnerstag entschied das Verfassungsgericht nun, die damalige Wahl von drei der fünf Richter sei rechtmäßig und gültig, die der beiden anderen Richter dagegen ungültig.

Die Pis aber wollte mit ihrer Richterwahl, die dem Urteil des Verfassungsgerichts vorgezogen wurde und auf Basis eines selbst nach Pis-Lesart erst am 5. Dezember in Kraft tretenden Gesetzes stattfand, Fakten schaffen und das Verfassungsgericht offenbar schwächen oder diskreditieren. Kommen nun die bereits am 8. Oktober gewählten Richter ins Amt, könnte die Regierung Entscheidungen des Verfassungsgerichts wegen angeblich mangelnder Legitimität ignorieren. Gelingt es der Pis, ihre Kandidaten und weitere Verfahrensänderungen durchzusetzen, hat sie das Verfassungsgericht zumindest teilweise entmachtet.

Offenbar "illegale" Richterwahl durch das neue Parlament

Polens Anwaltsverband, die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte und sieben weitere angesehene Warschauer Organisationen stellten in einer gemeinsamen Analyse über das Wirken der neuen Regierung "die Herrschaft des Rechtes verletzende" und "Grundprinzipien eines demokratischen Staates untergrabende" Gesetzesänderungen ebenso fest wie die offenbar "illegale" Richterwahl durch das neue Parlament und möglichen "Verfassungsbruch" durch den Präsidenten. Die Experten forderten die Venedig-Kommission, das für Verfassungsfragen zuständige Organ des Europarates, zu einer Untersuchung auf.

Polens Verfassungsgericht besteht aus 15 Richtern, die für neun Jahre vom Parlament gewählt werden. In den vergangenen acht Jahren bestimmte Polens vorherige, von der "Bürgerplattform" dominierte Regierung mit ihrer Mehrheit im Parlament die meisten Richter. Gleichwohl galt das Gericht als ein von der PO unabhängiges Rechtsorgan, auch wenn die Partei versuchte, das Gericht möglichst lange personell zu dominieren. Ende Juni beschloss das Parlament ein neues Gesetz über das Verfassungsgericht und neue Fristen über die Nominierung und Wahl von Richtern, die die fünf im Jahr 2015 ausscheidenden Verfassungsrichter ersetzen sollten.

Drei Richtermandate endeten Anfang November, noch zur Amtszeit des alten Parlaments. Zwei weitere Richter schieden erst im Dezember aus - nach Konstituierung des neuen Parlaments. Doch das von der PO-Mehrheit im Juni durchgedrückte Gesetz bestimmte, dass das Parlament alle Nachfolgekandidaten für Verfassungsrichter, deren Mandate 2015 endeten, spätestens bis Ende September nominieren müsse. Und so besetzte das alte Parlament im Oktober, nur zwei Wochen vor seiner Neuwahl, nicht nur die drei im November freiwerdenden Richterstellen neu, sondern auch die beiden vom Dezember.

Die Pis wartete die Entscheidung der Verfassungsrichter nicht ab

Die Pis, damals noch in der Opposition, klagte vor dem Verfassungsgericht: Die Besetzung von Richterstellen, deren Mandat erst in einem neuen Parlament ablaufe, widerspreche der Verfassung. Nach ihrem Wahlsieg aber, der ihr unerwartet die absolute Mehrheit im Parlament sicherte, wartete die Pis die Entscheidung der Verfassungsrichter (die am Donnerstag die Neubesetzung der erst im Dezember freiwerdenden Richterstellen für ungültig erklärten) nicht ab. Stattdessen erklärte das nun von der Pis dominierte Parlament das im Juni verabschiedete Gesetz über das Verfassungsgericht kurzerhand ebenso für unwirksam wie die Wahl aller fünf Richter vom Oktober - Entscheidungen, die nur das Verfassungsgericht treffen kann.

Indes weigerte sich Präsident Andrzej Duda, die im Oktober gewählten Verfassungsrichter zu vereidigen. Das Verfassungsgericht entschied am Donnerstag, die Wahl der drei Richter, die Anfang November ausgeschiedene Kollegen ersetzten, sei auch ohne Vereidigung gültig. Die "Wahl" der fünf neuen Richter durch das neue Parlament dürfte nun ebenso vor dem Verfassungsgericht angefochten werden wie vorherige Pis-Gesetze - etwa auch ein Gesetz, das die bisher unbefristete Amtszeit des Verfassungsgerichtspräsidenten und seines Stellvertreters auf drei Jahre beschränken und vom Präsidenten, also von der Pis, abhängig machen will.

Der amtierende, hoch angesehene Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński, der das fragwürdige Vorgehen des neuen Parlaments kritisierte, soll nun mittels eines durch den neuen Justizminister der Pis am Mittwoch eingeleiteten Disziplinarverfahrens eingeschüchtert oder gar abberufen werden.

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