Mord am Kasseler Regierungspräsidenten:Stephan Ernst gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt lässt der Angeklagte über seinen Anwalt verlesen: "Ich habe geschossen." Ernst belastet aber auch einen Mitangeklagten.

Im Prozess um den Mordfall Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst erstmals vor Gericht die Tat eingeräumt. Er habe den tödlichen Schuss abgegeben, ließ der 46-Jährige vor dem Oberlandesgericht Frankfurt über seinen Anwalt erklären: "Ich habe geschossen."

Bereits in einem ersten Geständnis, das Ernst vor Polizisten abgelegt hatte, hatte er die Tat eingeräumt. Später stellte er die Geschehnisse vor einem Ermittlungsrichter als Unfall dar und bestritt, die Waffe zum Zeitpunkt des Schusses gehalten zu haben.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet worden. Ernst muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Laut Generalbundesanwalt handelte der 46 Jahre alte Familienvater aus rechtsextremistischen Motiven.

Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. H. sei am Tatort dabei gewesen, sagte Ernst nun vor Gericht. H. habe ihn vor der Tat radikalisiert und aufgestachelt. Gemeinsam hätten sie den Angriff auf Lübcke geplant.

H. habe das Kommando zum Losgehen gegeben, er habe Lübcke anherrschen wollen, und E. habe den Regierungspräsidenten mit der Pistole bedrohen sollen. Als Lübcke die beiden sah, habe er aufstehen wollen, doch er habe ihn in den Stuhl zurückgedrückt, die Waffe auf ihn gerichtet und gerufen: "Beweg dich nicht!" Als Lübcke "Verschwinden Sie!" geschrien habe und wieder aufstehen wollte, habe er geschossen.

Richter: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich."

Im Januar hatte Ernst vor einem Ermittlungsrichter seine andere Version des Tathergangs geschildert: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe.

Warum Ernst sich nun wieder zur Tat bekennt, ist noch unklar. Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich", sagte er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer.

Am Mittwoch bemühte sich Ernst, Reue zu zeigen: "Es bleibt unentschuldbar, was ich der Familie Lübcke angetan habe", verlas Rechtsanwalt Kaplan: "Es war feige, falsch und grausam." Der Strafverteidiger verlas die Worte "Es tut mir leid" dreimal. "Ich kann es nicht rückgängig machen", hieß es. "Ich übernehme dafür die Verantwortung." E. bat um Aufnahme in ein Aussteigerprogramm für Rechtsradikale. Die letzten Worte galten seiner Tochter, die nicht mehr mit ihm reden wolle: "Ich hoffe, dass sie mir eines Tages verzeihen wird."

Während des zweiten Geständnisses war Ernst von dem Rechtsanwalt Frank Hannig vertreten worden. Dieser wurde vergangene Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als Pflichtverteidiger abberufen. Anlass waren mehrere nicht abgesprochene Beweisanträge von Hannig. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dazu erklärt: Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und Hannig sei nachvollziehbar.

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