Revision vor dem Bundesgerichtshof:Ein bitterer Gang für die Familie Lübcke

Revision vor dem Bundesgerichtshof: Der BGH hat die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke bestätigt.

Der BGH hat die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke bestätigt.

(Foto: Uli Deck/DPA)

Die Witwe und die Söhne des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatten gehofft, dass auch ein Freund des Attentäters verurteilt wird - vergebens.

Von Annette Ramelsberger

Es ist der buchstäblich letzte Gang der Familie Lübcke. Der Gang vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Hier wollten die Witwe und die beiden Söhne erreichen, dass nicht nur der Mann verurteilt wird, der im Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet hat, sondern auch derjenige, der ihn wohl dazu angestachelt hatte.

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