Wahlrechtsreform:Reif und gut zu beraten

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Nach einer neuen Studie spricht wenig dagegen, das Alter bei den Bundestagswahlen auf 16 abzusenken. Trotzdem findet sich keine Mehrheit dafür - seit nunmehr 50 Jahren.

Von Sara Maria Behbehani, München

Die jungen Leute: Nach der Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahren waren bei der Bundestagswahl 1972 erstmals 4,8 Millionen Jungwähler im Alter zwischen 18 und 21 Jahren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. (Foto: dpa)

Fünfzig Jahre nach der Senkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 21 auf 18 Jahre fordern Politiker verschiedener Parteien eine weitere Herabsetzung. Nun haben Forscher der FU Berlin eine Studie veröffentlicht, die die Chancen und Risiken einer solchen Wahlrechtsreform empirisch untersucht. Die Politikwissenschaftler Thorsten Faas und Arndt Leininger untersuchten die politische Reife der Jugendlichen, den Effekt, den eine Herabsetzung des Wahlalters auf die politische Mündigkeit hat, sowie den schulischen und elterlichen Kontext. Auch die Bedeutung sozialer Unterschiede zogen die Wissenschaftler in ihre Überlegungen mit ein. "Wir finden wenig, was gegen eine Absenkung des Wahlalters spricht", bilanziert Projektleiter Arndt Leininger.

Eine 16-Jährige, die die Politikwissenschaftler im Rahmen ihrer Untersuchung befragten, bringt die Bedenken der Gegner auf den Punkt: "Das Wahlrecht ab 16 wäre eine sehr gute Möglichkeit, um auch die Jugend mit einzubeziehen und ihnen das Gefühl von Mitspracherecht zu geben, doch sind viele auch zu uninteressiert an Politik, deshalb stellt es auch ein großes Risiko dar." Neu sind diese Argumente nicht. Die Grünen wie die Linke fordern schon länger eine Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre. Grünen-Chef Robert Habeck nutzte die Corona-Pandemie aber, um der Forderung neues Gewicht zu verleihen: Er sieht die politische Mündigkeit der Jugendlichen durch ihr vorbildliches Verhalten in der Krise als erwiesen an und fordert, dass sie dafür belohnt werden. Dem folgten nun auch die SPD-Familienministerin Franziska Giffey sowie ihre Vorsitzende Saskia Esken. Die SPD fordere die Absenkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 16 Jahre für alle Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, sagte Esken. Zuvor trat schon die Europaabgeordnete Katarina Barley (SPD) 2019 als Justizministerin unter dem Eindruck der "Fridays for Future"-Demonstrationen dafür ein. Auch die Jungen Liberalen sind dafür. Hermann Otto Solms, FDP-Mitglied und ehemaliger Bundestagsvizepräsident, will das Mindestalter sogar gleich abschaffen. In den Reihen der Union werden eher kritische Töne laut.

Auf Kommunalebene gibt es das Wahlrecht ab 16 teilweise schon. In elf Bundesländern gilt es. Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind noch einen Schritt weiter: Dort darf auch auf Landesebene ab 16 gewählt werden. Bremen machte dabei den Anfang: Seit 1946 von der SPD regiert, senkte der Stadtstaat 2011 als erstes Bundesland das Wahlalter auf Landesebene auf 16 Jahre, damals unter einer rot-grünen Koalition. Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen halten dagegen weiterhin grundsätzlich am Wahlrecht ab 18 fest.

Der Moment für die erste Wahl wäre günstig: Viele leben noch zu Hause und gehen zur Schule

So sind es tendenziell die konservativ regierten Länder, die sich einer Wahlrechtsreform verwehren. Im Juli 2019 hatten SPD, Grüne und FDP jeweils einen Gesetzentwurf im bayerischen Landtag eingereicht, der ein Wahlrecht ab 16 vorsah. Mit den Stimmen der CSU, der Freien Wähler und der AfD wurden die Gesetzentwürfe abgelehnt.

Bei allen Überlegungen dürften auch parteiinterne Interessen eine Rolle spielen: Die Grünen werden in Umfragen unter Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren immer wieder stärkste Kraft. Bei der Europawahl 2019 wählte jeder dritte Deutsche unter 30 Jahren grün, die Union kam in dieser Altersgruppe dagegen auf 13 Prozent. Nun wollen Faas und Leininger der Debatte mit ihrer Studie einen empirischen Rahmen geben. Finanziert wurde sie von der Otto-Brenner-Stiftung, der Wissenschaftsstiftung der IG Metall, traditionell sozialdemokratisch geprägt. Um Jugendliche in relativ ähnlichen Lebensumständen zu vergleichen, haben die Politikwissenschaftler die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen vom 1. September 2019 zum Anlass genommen: In dem einen Bundesland liegt die Wahlaltersgrenze bei 16, in dem anderen bei 18 Jahren. Insgesamt nahmen 6 699 Bürgerinnen und Bürger aus ausgewählten Gemeinden im Alter zwischen 15 und 24 an der Befragung teil.

Bei der Auswertung ihrer Daten kommen die Forscher zu dem Schluss, dass die politischen Grundeinstellungen von 16- und 17-Jährigen auf einem ähnlichen Niveau wie bei jungen Erwachsenen liegen, und schließen damit aus, dass es den Minderjährigen an Reife fehlt. Vielmehr sehen sie eine Chance darin, dass die Jugendlichen in diesem Alter vor allem in einem Kontext von Elternhaus und Schule leben. Dort könnten sie gezielt auf ihre erste Wahl vorbereitet werden. Aus diesen günstigeren Voraussetzungen könne man eine Forderung nach einer Senkung des Wahlalters ableiten.

Allerdings weisen Faas und Leininger auch darauf hin, dass dies kein Selbstläufer sein könne: Unter dem Aspekt demokratischer Gleichheit sei es problematisch, dass junge Wahlberechtigte besonders in politikaffinen heimischen oder schulischen Kontexten mit Politik in Kontakt gebracht würden. Eine Absenkung des Wahlalters dürfe aber nicht nur privilegierten Menschen Vorteile verschaffen. So plädieren die Forscher dafür, die Absenkung des Wahlalters mit gezielten Maßnahmen zu flankieren, sodass mehr Beteiligung und weniger Ungleichheit erreicht würden.

Schon einmal wurde das Wahlalter herabgesetzt, damals von 21 auf 18 Jahre. Vor 50 Jahren war es der SPD-Kanzler Willy Brandt, der damit mehr Demokratie wagen wollte.

© SZ vom 31.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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