Wahlrechtsreform:Große Lösung

Der Bundestag wird wegen der Wahlrechtsreform künftig wohl noch mehr Abgeordnete haben. Das bedauert auch die Unionsfraktion. Es sei aber eine unvermeidbare Folge des Verfassungsgerichtsurteils. An diesem Mittwoch wollen sich alle Fraktionen auf die Details des neuen Wahlrechts verständigen.

Robert Roßmann, Berlin

Größe der Parlamente Wahlrechtsreform

Seit der Wahl 2002 gibt es im Regelfall nur noch 598 Abgeordnete, zuvor waren es 656.

(Foto: SZ-Grafik)

Die Unionsfraktion hat die Vergrößerung des Bundestags durch die geplante Wahlrechtsreform verteidigt. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer sagte, dies sei eine praktisch unvermeidbare Folge des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Keine Fraktion habe von sich aus eine Erweiterung des Parlaments angestrebt. Er wies darauf hin, dass die Parteien sich vor zehn Jahren sogar auf eine Verkleinerung des Bundestags verständigt hätten.

Seit der Wahl 2002 gibt es im Regelfall nur noch 598 Abgeordnete, zuvor waren es 656. An diesem Mittwoch wollen sich die parlamentarischen Geschäftsführer und Wahlrechtsexperten aller Fraktionen auf die Details des neuen Wahlrechts verständigen. In der vergangenen Woche hatte es bereits eine grundsätzliche Einigung gegeben. Demnach sollen künftig alle Überhangmandate für eine Partei durch Ausgleichsmandate für die anderen Fraktionen kompensiert werden. Dadurch wird der Bundestag größer. Wäre das Parlament bereits nach dem neuen Recht gewählt worden, säßen jetzt 671 Abgeordnete im Reichstag.

Grosse-Brömer sagte, man solle trotzdem nicht von einer ungebührlichen "Aufblähung" des Parlaments sprechen. Zum einen passe das Bild nicht. Zum anderen habe Deutschland - bezogen auf seine Bevölkerungsgröße - eines der kleinsten Parlamente.

Das Verfassungsgericht hatte das geltende Wahlrecht im Juli für verfassungswidrig erklärt. Entgegen früherer Urteile monierte es dabei auch die Überhangmandate. Es setzte eine Grenze von 15 solcher Sitze, die ohne Ausgleich zulässig seien. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen.

Grosse-Brömer sagte, statt der jetzt beabsichtigten Lösung hätte man theoretisch auch die Zahl der Direktwahlkreise verkleinern können - dadurch würden keine Überhangmandate mehr entstehen. Dies sei wegen der bevorstehenden Bundestagswahl aber nicht mehr möglich, viele Kandidaten seien bereits nominiert. Außerdem sollten die Direktwahlkreise nicht zu groß werden. Schließlich sei "die Bürgernähe auch Teil der demokratischen Legitimation eines Abgeordneten".

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, seine Fraktion wolle ein Wahlrecht, in dem Überhangmandate erst gar nicht entstehen. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl sei die Zeit für eine solche Reform tatsächlich zu knapp. Man sollte sich jetzt deshalb nur auf ein vorläufiges Wahlrecht für 2013 verständigen und danach eine prinzipielle Änderung beschließen. Beck favorisiert dabei die von Grosse-Brömer abgelehnte Reduzierung der Direktmandate oder die Einführung sogenannter Superwahlkreise, in denen mehrere Direktmandate vergeben werden.

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