Wahlrechtsdebatte:Riexinger fordert Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde

Für die Europa-Wahl schaffte das Bundesverfassungsgericht die Drei-Prozent-Hürde ab. Nun fordern Politiker von Linken und Grünen, auch die Fünf-Prozent-Klausel für die Bundestagswahl zu kippen. Das hält selbst ein Ex-Verfassungsrichter für schlüssig.

Für die Europawahl gibt es keine Hürden mehr: Das Bundesverfassungsgericht schaffte die Drei-Prozent-Klausel ab. Nun werden vermehrt Stimmen laut, auch die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl zu kippen - und dadurch dem Wählervotum besser gerecht zu werden.

Linken-Chef Bernd Riexinger sagte der Berliner Zeitung, eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde müsse geprüft werden. "Wir sind eine erwachsene Demokratie. Zugangshürden sind Demokratiehürden." Die Sperrklausel verfälsche Wahlergebnisse. Die etablierten Parteien seien gut beraten, sich der Diskussion nicht zu verweigern, sagtze Riexinger weiter.

Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele macht sich für die Abschaffung der Wahlhürde stark. Er halte die Sperrklausel für "undemokratisch", weil Millionen von Wählern dadurch nicht im Bundestag vertreten seien, sagte Ströbele der Online-Ausgabe der Welt vom Wochenende.

Einwände, eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde gefährde die Demokratie wie in der Weimarer Republik, wies der Grünen-Politiker zurück. "Das Problem waren nicht die vielen Parteien, sondern die Verhältnisse insgesamt und die mangelnde Kompromissbereitschaft", sagte Ströbele. Er schlug vor, die Klausel in einem ersten Schritt auf von fünf auf drei Prozent zu senken.

Ex-Verfassungsrichter kritisiert unterschiedliche Urteile

Bundespräsident Joachim Gauck hatte sich im Januar ebenfalls offen gezeigt für eine Debatte über die Hürde. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar mit einer knappen Mehrheit entschieden, dass für das EU-Parlament eine Sperrklausel nicht nötig ist, "um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten".

Andere Politiker sehen allerdings auch nach dem Urteil zur Europawahl keinen Grund für eine Abschaffung der Klauses bei der Bundestagswahl. "In 65 Jahren seit Bestehen dieser deutschen Republik gibt uns diese Klausel Stabilität und Berechenbarkeit", sagte Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) der Berliner Zeitung. Das sei Teil der politischen und wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik.

Ähnlich äußerte sich Christine Lambrecht, die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD. "Die Fünf-Prozent-Hürde hat sich über viele Jahrzehnte bei der Gewährleistung stabiler demokratischer Verhältnisse bewährt", sagte sie dem Blatt. "Daran sollten wir festhalten."

Auch Ströbeles Parteifreund Volker Beck widersetzt sich dem Vorstoß zur Abschaffung. Es gebe keinen Grund, an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl zu rütteln, sagte Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. Schon in einem Urteil von 2011 habe das Gericht in Karlsruhe betont, bei Wegfall der Sperrklausel bei der Bundestagswahl "bestünde die Gefahr, dass im Falle eintretender Funktionsbeeinträchtigungen das Parlament" nicht mehr gesetzgeberisch handlungsfähig wäre.

Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier kritisierte, dass die unterschiedliche Beurteilung der Hürden bei Europa- und Bundestagswahl durch das Bundesverfassungsgericht nicht schlüssig seien. "Wie man die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen für zulässig erachten kann, die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen aber nicht, leuchtet mir nicht ein", sagte Papier der Welt am Sonntag.

Nach Ansicht Papiers wäre infolge des Urteils nun auch denkbar, dass die Fünf-Prozent-Hürde für die Bundestagswahl fällt. Er schlug eine Verfassungsänderung vor, um "klare Verhältnisse zu schaffen".

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