Wahlrecht:Bundestagsreform 3.0

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Mit 736 Abgeordneten ist der Bundestag so groß wie nie zuvor, jetzt soll eine Kommission Vorschläge zur Verkleinerung machen. (Foto: Sebastian Gabsch /imago)

Die Ampelkoalition will die Zahl der Abgeordneten verringern und das Wahlalter auf 16 senken. Gegner der Neuordnung stehen schon parat.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es hat etwas gedauert, aber nun macht die Ampelkoalition den ersten Schritt auf dem Weg zur Änderung des Wahlrechts. SPD, Grüne und FDP haben sich auf die Einsetzung einer Kommission verständigt, die konkrete Vorschläge präsentieren soll. Die Kommission werde "neben Fragen wie der gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern und der Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre Empfehlungen erarbeiten, wie eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße gewährleistet werden kann", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Süddeutschen Zeitung. Vor allem die CSU habe sich "jahrelang hartnäckig geweigert, mit uns das Wahlrecht effektiv zu reformieren" - die Ampelkoalition packe dies jetzt an.

Die Probleme, mit denen sich die Kommission beschäftigen soll, sind schnell beschrieben. Der Bundestag ist so groß wie nie in seiner Geschichte: Es gibt derzeit 736 Abgeordnete, dabei liegt die Regelgröße bei 598. Der Frauenanteil beträgt nicht einmal 35 Prozent. Und junge Abgeordnete gibt es fast gar keine: Der Anteil der unter 25-Jährigen liegt bei spärlichen 0,7 Prozent.

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Die Kommission soll sich auch "mit einer etwaigen Verlängerung der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten und der Bündelung von Wahlterminen in Bund und Ländern befassen" - so steht es in dem Antrag, auf den sich die Ampelfraktionen jetzt verständigt haben. Und sie soll Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit unterbreiten - dabei geht es zum Beispiel darum, wie der Bundestag transparenter und digitaler arbeiten kann.

Da CDU und CSU inzwischen in der Opposition sind, können sie ein neues Wahlrecht zur deutlichen Verkleinerung des Bundestags nicht mehr blockieren. FDP, Grüne und Linke hatten bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Reduzierung der Zahl der direkt gewählten Abgeordneten von derzeit 299 auf 250 vorgeschlagen. Weil dadurch auch weniger Überhang- und Ausgleichsmandate anfallen würden, würde der Bundestag deutlich kleiner.

Gleiche Anzahl von Männern und Frauen? Das wird schwierig

CDU und CSU hatten sich gegen eine derart weitreichende Reduzierung der Zahl der Direktmandate ausgesprochen. Damals bestand die Unionsfraktion noch zu mehr als 90 Prozent aus direkt gewählten Abgeordneten, deshalb taten sich CDU und CSU besonders schwer, an dieser Stelle Einschnitte zu machen.

Inzwischen sind Grüne und FDP in der Regierung. Zusammen mit der SPD, die sich im Koalitionsvertrag auch dazu verpflichtet hat, den Bundestag "effektiv in Richtung der gesetzlichen Regelgröße" von 598 Abgeordneten zu verkleinern, verfügen sie nun über die nötige Mehrheit.

Deutlich schwerer dürften sich Paritätsregeln und die Absenkung des Wahlalters auf 16 durchsetzen lassen. In Thüringen und in Brandenburg haben die Landesverfassungsgerichte Paritätsgesetze verworfen. Und für die Änderung des Wahlalters ist eine Grundgesetzänderung nötig - sie kann also von CDU und CSU verhindert werden.

Laut der repräsentativen Wahlstatistik haben bei der Bundestagswahl 24 Prozent der unter 25-Jährigen für die Grünen gestimmt, 20,5 für die FDP, 15,6 Prozent für die SPD, aber nur 10,8 Prozent für die beiden Unionsparteien. Daraus kann man zwar nicht exakt auf das Wahlverhalten von 16- und 17-Jährigen schließen. Es zeigt aber, dass eine Senkung des Wahlalters CDU und CSU schaden würde.

CDU und CSU sperren sich wohl gegen Wahlalter mit 16

Thorsten Frei, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, sagte der SZ, bislang sei die Ampelkoalition mit ihren Vorschlägen für die Einsetzung der Wahlrechtskommission noch nicht offiziell auf die Union zugekommen. Es sei "kein gutes Vorzeichen, wenn der eigene Anspruch, eine möglichst breite Unterstützung für Wahlrechtsänderungen zu erreichen, schon zu Beginn eines Diskussionsprozesses untergraben" werde.

Auch in der Sache sehe man einiges anders, "insbesondere bei der von der Ampel geplanten Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre", sagte Frei. Und "beim Thema Parität" habe man - auch wegen der Entscheidungen in Thüringen und Brandenburg - "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken".

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