Wahlrecht:Die große Koalition schadet dem Ansehen der Demokratie

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Die Normgröße des Parlaments liegt bei 598 Abgeordneten, derzeit sind es aber 709. Und es könnten noch viel mehr werden. (Foto: Florian Gaertner/photothek.net/imago)

Union und SPD sollten ihren windigen Gesetzentwurf zurückziehen. Er führt zu keiner Verkleinerung des Bundestags, macht das Wahlrecht aber noch unverständlicher.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

Es war ein Appell, der an Deutlichkeit nichts vermissen ließ. "In Sorge um das Ansehen der Demokratie" hatten vor einem Jahr mehr als hundert Staatsrechtler den Bundestag aufgefordert, das übergroß gewordene Parlament endlich wieder zu verkleinern. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass den Abgeordneten "das eigene Hemd wichtiger sei als der Gemeinwohlrock", schrieben die Staatsrechtler. Denn das würde das Vertrauen der Menschen in die Demokratie schwer erschüttern.

An diesem Donnerstag will der Bundestag nun tatsächlich ein neues Wahlrecht zur Verkleinerung des Parlaments verabschieden. Aber das Gesetz, auf das sich die beiden Koalitionsfraktionen verständigt haben, ist derart windig, dass Union und SPD damit dem Ansehen der Demokratie erst recht schaden.

Seit sieben Jahren wird über ein neues Wahlrecht gesprochen. Doch Union und SPD haben sich erst vor wenigen Wochen auf einen Kompromiss verständigen können. Und der erfüllt seinen Zweck nicht. Im Gegenteil: Wenn die nächste Bundestagswahl so ausgeht, wie es die Umfragen im Moment voraussagen, wird das Parlament sogar noch größer. Dabei gibt es schon jetzt 111 Abgeordnete mehr als eigentlich vorgesehen.

Das Wahlrecht wird vollends unverständlich

Am vergangenen Montag veranstaltete der Bundestag eine Anhörung zum Wahlrecht. Dabei wurde der Gesetzentwurf der Koalition von fast allen Sachverständigen zerpflückt. Aber die Koalition ficht das nicht an. Sie will ihren Entwurf jetzt trotzdem vom Bundestag beschließen lassen - übrigens gegen den Widerstand aller Oppositionsfraktionen. Union und SPD haben sich nicht einmal darum bemüht, eine Verständigung mit der Opposition zu erreichen. Dabei gibt es den Komment, Wahlrechtsänderungen immer mit möglichst breiter Mehrheit zu beschließen. Denn das Wahlrecht ist das Betriebssystem der parlamentarischen Demokratie. Es übersetzt ein Abstimmungsergebnis in Sitze - und entscheidet damit über die Macht im Staat. Und über das Betriebssystem der Demokratie sollte möglichst große Einigkeit bestehen.

Die Staatsrechtler hatten in ihrem Appell auch beklagt, dass das geltende Wahlrecht derart kompliziert sei, dass kaum noch ein Bürger verstehe, was seine beiden Stimmen letztlich bewirkten. Ausgerechnet das Wahlrecht als wichtigste demokratische Äußerungsform habe dadurch einen entdemokratisierenden Effekt. Durch den Gesetzentwurf der Koalition wird das Wahlrecht aber nicht verständlicher, sondern noch komplizierter.

Große Koalition nimmt Systembruch in Kauf

Union und SPD wollen den ersten Zuteilungsschritt, der die Mindestsitzkontingente in den Bundesländern garantiert, föderal ausgewogen modifizieren. Wer versteht das? Außerdem sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichssitze für die anderen Parteien kompensiert werden. Warum ausgerechnet drei? Und warum überhaupt auf Ausgleichssitze verzichten? Die Dämpfungswirkung dieser Neuerung auf die Größe des Bundestags ist minimal. Trotzdem nehmen die Koalitionäre dafür einen Bruch mit dem bisherigen System in Kauf: Denn damit wird der nächste Bundestag nicht mehr entsprechend dem Parteienproporz zusammengesetzt sein.

Aus Respekt vor den Bürgern und vor der parlamentarischen Demokratie sollten Union und SPD deshalb ihren Gesetzentwurf zurückziehen. Das Flickwerk ist es nicht wert, Gesetz zu werden.

© SZ vom 08.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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