Süddeutsche Zeitung

Wahlrecht:Auf Wachstumskurs

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Die große Koalition blockiert: Über den Gesetzentwurf der Opposition zur Verkleinerung des Bundestags darf noch nicht einmal abgestimmt werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die große Koalition hat am Freitag verhindert, dass im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Opposition zum Wahlrecht abgestimmt werden konnte. Mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf wollten FDP, Grüne und Linke das Parlament verkleinern. Die Normgröße des Bundestags liegt bei 598 Abgeordneten. Derzeit sind es aber 709 - und nach der nächsten Wahl könnten es mehr als 800 sein. Das möchten die drei Oppositionsfraktionen durch eine rechtzeitige Änderung des Wahlrechts verhindern.

Die beiden Koalitionsfraktionen haben noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, Union und SPD haben sich noch nicht einmal auf eine gemeinsame Linie verständigen können. In der Abwehr des Oppositionsvorschlags waren sie sich am Freitag dagegen einig. Damit verärgerten sie nicht nur die Opposition. Union und SPD riskieren auch, dass es vor der nächsten Bundestagswahl zu keiner umfassenden Wahlrechtsänderung mehr kommt - und der Bundestag weiter wächst.

FDP, Grüne und Linke hatten ihren Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr vorgelegt. Er wurde im November 2019 das erste Mal im Bundestag beraten und dabei an den Innenausschuss überwiesen. Dort hängt er seitdem fest. Die Ausschussmitglieder von Union und SPD haben mit ihrer Mehrheit immer wieder verhindert, dass der Gesetzentwurf zur Abstimmung im Bundestag freigegeben wird - zuletzt am vergangenen Mittwoch. Dabei heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestages: "Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet."

FDP, Grüne und Linke wollten die Blockade jetzt brechen. In der jüngsten Sitzung des Innenausschusses beriefen sie sich auf Paragraf 62 der Geschäftsordnung des Bundestags. Darin heißt es, dass "zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage" jede Fraktion verlangen könne, "dass der Ausschuss ... dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet". Wenn eine Fraktion dies verlange, sei "der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen". Deshalb kam es am Freitag zu einer Bundestagsdebatte zu dem Thema. In der Debatte beantragten Grüne, FDP und Linke dann, dass über ihren Gesetzentwurf nicht nur debattiert, sondern auch abgestimmt wird. Doch dieser Geschäftsordnungsantrag fand wegen des Widerstands von Union und SPD nicht die nötige Mehrheit.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, verurteilte das Vorgehen der Koalition heftig. Sie sagte, eine Abstimmung nicht zuzulassen, sei ein Unding. Wenn Union und SPD den Gesetzentwurf der Opposition für schlecht hielten, könnten sie ihn ja ablehnen. Aber dies wollten Union und SPD offenkundig vermeiden, um nicht mit dem Verweis auf abgegebene Nein-Stimmen als Gegner einer Verkleinerung des Bundestags gebrandmarkt werden zu können.

Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen sieht unter anderem vor, die Zahl der Bundestagswahlkreise von derzeit 299 auf 250 zu reduzieren. Wenn bei der Bundestagswahl 2017 der Vorschlag der Opposition gegolten hätte, wäre es zu folgender Mandatsverteilung gekommen: CDU 178 (statt 200), CSU 41 (statt 46), SPD 136 (statt 153), AfD 84 (statt 94), FDP 71 (statt 80), Linke 61 (statt 69) und Grüne 59 (statt 67).

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SZ vom 04.07.2020
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