Parlament:102 Staatsrechtler fordern Wahlrechtsänderung

Plenarsaal des Bundestages wird umgebaut

Vor der konstituierenden Sitzung 2017 musste der Plenarsaal des Bundestags erst mal umgebaut werden: Es musste Platz für zwei weitere Fraktionen und so viele Abgeordnete wie nie geschaffen werden.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • Das Parlament sei zu groß, schreiben 102 Staatsrechtler in einem Appell an Bundestagspräsident Schäuble.
  • Durch Überhang- und Ausgleichsmandate sitzen 709 Abgeordnete, so viele wie noch nie, im Bundestag.
  • Die Professoren fordern, dass das Bundeswahlgesetz "unverzüglich" vereinfacht wird.
  • Vorschläge dafür gibt es bereits, doch die Parteien können sich nicht einigen.

Von Detlef Esslinger

Der Bundestag solle "unverzüglich" das Wahlrecht ändern, damit er wieder kleiner wird: Das fordern 102 Staatsrechts-Professoren in einem Appell, den sie an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geschickt haben. Federführend waren dabei die Professoren Hans-Herbert von Arnim, Jochen Abraham Frowein, Hans Meyer und Christian von Pestalozza; unterschrieben haben ihn aber ein Großteil der Staatsrechtler von Bekanntheit und Bedeutung in Deutschland - zum Beispiel Ulrich Battis, Dieter Dörr, Andreas Fischer-Lescano, Friedhelm Hufen, Dietrich Murswiek.

Lesen Sie hier den Originaltext des Aufrufs mit allen Unterzeichnern im PDF-Format.

Der Bundestag ist so groß wie noch nie. Er hat nach dem Bundeswahlgesetz eine Richtgröße von 598 Abgeordneten, zurzeit besteht er jedoch aus 709. Bei den 111 zusätzlichen Sitzen handelt es sich um sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze im Bundestag zustehen. Damit dennoch der Proporz zwischen den Parteien gewahrt bleibt, gibt es seit 2013 zusätzlich Ausgleichsmandate. Diskussionen zwischen den Bundestagsparteien, das Wahlrecht so zu ändern, dass der Bundestag wieder kleiner wird, verlaufen seit Jahren ergebnislos.

In ihrem Appell befürchten die Staatsrechtler, der nächste Bundestag - der planmäßig 2021 gewählt werden soll - könnte sogar mehr als 800 Abgeordnete haben. "Die gewaltige Übergröße des Bundestags beeinträchtigt seine Funktionen und bewirkt unnötige Zusatzkosten von vielen Millionen Euro." Das Parlament solle deshalb das Wahlgesetz vereinfachen, sodass es nach der nächsten Wahl wieder nur 598 Abgeordnete sind. "Das verlangt Einschränkungen bei Abgeordneten aller Parlamentsparteien", schreiben die Professoren. "Im Interesse der Handlungs- und Reformfähigkeit des Bundestags müssen sie aber in Kauf genommen werden." Auf keinen Fall dürfe der Eindruck entstehen, viele Abgeordnete würden "die dringend nötigen Änderungen verzögern, weil das eigene Hemd ihnen wichtiger sei als der Gemeinwohlrock. Das würde das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie schwer erschüttern."

Zur Reform des Wahlrechts gibt es mehrere Vorschläge, die indes die unterschiedlichen Interessen der Parteien widerspiegeln. Die Union - die 2017 einen Großteil der Direkt- und Überhangmandate gewonnen hat - will nur die Zahl der Ausgleichsmandate senken. SPD, Grüne, FDP und Linke wollen die Zahl der Wahlkreise reduzieren, und damit folglich die Zahl der Direktmandate. Zugleich wollen sie die Normgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten leicht erhöhen. Bundestagspräsident Schäuble schlug einen Mittelweg vor, mit dem er sich aber nicht durchsetzen konnte: 270 statt 299 Wahlkreise (und Direktmandate), sowie weniger Überhangmandate ausgleichen.

Die Union argumentiert, dass viele Wahlkreise vor allem auf dem Land noch größer würden als jetzt schon, wenn man ihre Gesamtzahl verkleinere. Der Kontakt zwischen Wählern und Wahlkreisabgeordneten würde dann immer schwieriger.

Die Unterzeichner

Ralf Alleweldt (Oranienburg), Hans Herbert von Arnim (Speyer), Ulrich Battis (HU Berlin), Hartmut Bauer (Potsdam), Joachim Becker (HU Berlin), Wilfried Berg (Bayreuth), Herbert Bethge (Passau), Christian Bickenbach (Potsdam), Dieter Birk (Münster), Alexander Blankenagel (HU Berlin), Eberhard Bohne (Speyer), Michael Bothe (Frankfurt a. M.), Peter Friedrich Bultmann (HU Berlin), Claus-Dieter Classen (Greifswald), Christian von Coelln (Köln), Erhard Denninger (Frankfurt a. M.), Lothar Determann (FU Berlin), Steffen Detterbeck (Marburg), Dieter Dörr (Mainz), Dirk Ehlers (Münster), Angela Faber (Münster), Dagmar Felix (Hamburg), Andreas Fischer-Lescano (Bremen), Götz Frank (Oldenburg), Jochen Abr. Frowein (Heidelberg), Hans-Ullrich Gallwas (München), Helmut Goerlich (Leipzig), Ludwig Gramlich (Chemnitz-Zwickau), Kay Hailbronner (Konstanz), Bernd J. Hartmann (Osnabrück), Wolff Heintschel von Heinegg (Frankfurt O.), Reinhard Hendler (Trier), Georg Hermes (Frankfurt a. M.), Rainer Hofmann (Frankfurt a. M.), Ulrich Hufeld (HSU BW Hamburg), Friedhelm Hufen (Mainz), Monika Jachmann-Michel ( München), Albert Janssen (Hannover), Ulrich Karpen (Hamburg), Michael Kilian (Halle-Wittenberg), Uwe Kischel (Greifswald), Eckart Klein (Potsdam), Franz-Ludwig Knemeyer (Würzburg), Klaus König (Speyer), Jörg-Detlef Kühne (Hannover), Herbert Küpper (Regensburg), Silke Ruth Laskowski (Kassel), Joachim Lege (Greifswald), Anna Leisner-Egensperger (Jena), Josef Franz Lindner (Augsburg), Otto Luchterhandt (Hamburg), Ute Mager (Heidelberg), Nele Matz-Lück (Kiel), Hartmut Maurer (Konstanz), Detlef Merten (Speyer), Hans Meyer (HU Berlin), Gerd Morgenthaler (Siegen), Stefan Muckel (Köln), Ralf Müller-Terpitz (Mannheim), Dietrich Murswiek (Freiburg), Reinhard Mußgnug (Heidelberg), Volker Neumann (HU Berlin), Janbernd Oebbecke (Münster), Franz-Joseph Peine (Frankfurt O.), Christian Graf von Pestalozza (FU Berlin), Niels Petersen (Münster), Johann-Christian Pielow (Bochum), Bodo Pieroth (Münster), Ulrich K. Preuß (FU Berlin), Ekkehart Reimer (Heidelberg), Georg Ress (Saarbrücken), Eibe Riedel (Mannheim), Alfred Rinken (Bremen), Helge Rossen-Stadtfeld (UBW München), Matthias Rossi (Augsburg), Jochen Rozek (Leipzig), Edin Sarcevic (Leipzig), Karl Albrecht Schachtschneider (Erlangen-Nürnberg), Arno Scherzberg (Erfurt), Eberhard Schmidt-Aßmann (Halle-Wittenberg), Roman Schmidt-Radefeldt (FU Berlin), Burkhard Schöbener (Köln), Christoph Schönberger (Konstanz), Meinhard Schröder (Trier), Roman Seer (Bochum), Hartmut Söhn (Passau), Katrin Stein (HfPV Wiesbaden), Udo Steiner (Regensburg), Rolf Stober (Hamburg), Michael Stolleis (Frankfurt a. M.), Christian Tomuschat (HU Berlin), Emanuel V. Towfigh (EBS Wiesbaden), Christoph Vedder (Augsburg), Ulrich Vosgerau (Köln), Rainer Wahl (Freiburg), Bernhard W. Wegener (Erlangen-Nürnberg), Wolfgang Weiß (Speyer), Mattias Wendel (Bielefeld), Rudolf Wendt (Saarbrücken), Rainer Wernsmann (Passau), Martin Will (EBS Wiesbaden), Gerd Winter (Bremen)

Die Professoren sagen nun ausdrücklich nicht, welchem dieser Vorschläge sie zuneigen. "Wir wollten nicht in das Fahrwasser einer bestimmten Richtung gelangen", heißt es in ihrem Kreis. Ihnen geht es darum, dass die Angelegenheit endlich geklärt wird und alle Parteien einsehen, dass es ohne Verzicht nicht geht. Die Unterzeichner geben jedoch zu erkennen, woran sie festhalten wollen: an den 299 Wahlkreisen. Denn sie schreiben: "Vorschläge für eine Reform, die übrigens auch ohne die (aufwändige) Vergrößerung der Wahlkreise möglich ist, liegen auf dem Tisch."

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