Wahlrechtsreform:Das große Problem Bundestag

München:

Volles Haus: Vorschläge, die Zahl der Mandate zu verringern gibt es. Doch einer, auf den sich alle Fraktionen einigen können, ist bislang nicht dabei.

(Foto: Stefanie Preuin)

Die Zahl der Abgeordneten steigt. Die Fraktionen haben es jahrelang nicht geschafft, etwas dagegen zu unternehmen. Jetzt soll der Koalitionsausschuss eine Lösung finden. Ein Überblick über die Vorschläge.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Bundestag ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Das Parlament hat eine Normgröße von 598 Sitzen. Derzeit gibt es aber 709 Abgeordnete, und nach der nächsten Wahl könnten es mehr als 800 sein. Schuld daran ist die steigende Zahl an Überhangmandaten samt den vielen Ausgleichsitzen für die jeweils anderen Parteien. Bereits seit sieben Jahren wird darüber diskutiert, wie das Parlament wieder verkleinert werden kann. Doch bisher gibt es kein Ergebnis. Am Dienstag soll der Koalitionsausschuss eine Lösung finden. Doch die Positionen liegen noch sehr weit auseinander. Ein Überblick:

CDU/CSU-Vorschlag

Die Abgeordneten von CDU und CSU haben bis Anfang Juli gebraucht, um sich auf einen Vorschlag zu verständigen. Vor allem die CSU hatte sich lange gegen eine Lösung gewehrt, bei der die Zahl der Wahlkreise reduziert wird. Bei der letzten Bundestagswahl hatten die Christsozialen alle bayerischen Direktmandate gewonnen. Erst nach einem heftigen Schlagabtausch in der Unionsfraktion kam es zu einem Kompromiss: CDU und CSU wollen jetzt "an drei Stellschrauben drehen".

Zum einen soll die Zahl der Wahlkreise moderat von derzeit 299 auf 280 verringert werden. Durch die kleinere Zahl an Direktmandaten sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Überhangmandaten kommt - die wiederum mit Ausgleichsmandaten für die jeweils anderen Parteien kompensiert werden müssten. Außerdem will die Unionsfraktion, dass einige Überhangmandate - nämlich sieben - überhaupt nicht ausgeglichen werden. Die Abgeordneten von CDU und CSU glauben, dass das rechtlich möglich ist, weil das Bundesverfassungsgericht 2012 in einem Urteil sogar bis zu 15 ausgleichslose Überhangmandate für zulässig erachtet hat.

Die Unionsfraktion will außerdem den sogenannten "ersten Zuteilungsschritt" im Wahlrecht modifizieren. Dadurch würde es faktisch zu einer teilweisen Verrechnung von Überhangmandaten, die eine Partei in einem Bundesland gewinnt, mit Listenmandaten dieser Partei in anderen Bundesländern kommen. Auch dadurch würde die Zahl der Bundestagsmandate sinken. Wenn das Modell der Unionsfraktion bei der Wahl 2017 geltendes Recht gewesen wäre, gäbe es jetzt 642 statt 709 Abgeordnete.

SPD-Vorschlag

Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erst in diesem Jahr auf einen Vorschlag verständigen können. Er sieht ebenfalls eine Änderung beim ersten Zuteilungsschritt vor, unterscheidet sich ansonsten aber vollständig von dem der Union. Die Sozialdemokraten sagen, dass eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise vor der nächsten Bundestagswahl wegen der knappen Zeit und des enormen Aufwands, der mit einem Neuzuschnitt der Wahlkreise verbunden sei, nicht mehr möglich sei. Außerdem seien in vielen Wahlkreisen schon Kandidaten nominiert worden.

Auch den CDU-Vorschlag, einige Überhangmandate nicht auszugleichen, lehnt die SPD ab. Parteichef Norbert Walter-Borjans wirft der Unionsfraktion vor, sich damit einen einseitigen Vorteil auf Kosten aller anderen Parteien verschaffen zu wollen. Ein Nicht-Ausgleich aller Überhangmandate würde tatsächlich dazu führen, dass der Bundestag nicht mehr entsprechend dem Zweitstimmen-Ergebnis zusammengesetzt wäre. Bei der Wahl 2017 haben die beiden Unionsparteien 43 der insgesamt 46 Überhangmandate gewonnen - und es ist davon auszugehen, dass sie auch bei der nächsten Wahl mit Abstand die meisten gewinnen werden. Ein Nichtausgleich würde der Unionsfraktion also einen Mandatebonus verschaffen.

Früher hat die SPD den Nichtausgleich von Überhangmandaten allerdings nicht für so verwerflich gehalten wie jetzt. Bei den drei Bundestagswahlen, in welche die Sozialdemokraten mit Gerhard Schröder gezogen sind, hat die SPD mit Abstand die meisten Überhangmandate erzielt (26 von insgesamt 34). Ausgleichsmandate für die anderen Parteien gab es zu der Zeit noch keine. Damals hat die SPD das nicht als unzulässige Verzerrung des Wahlergebnisses verurteilt.

Jetzt schlägt die SPD vor, die Zahl der Bundestagsmandate auf maximal 690 zu begrenzen. "Diese feste Größe wird gesichert, indem Wahlkreismandate einer Partei nicht mehr zugeteilt werden, wenn diese nicht von dem Zweitstimmenergebnis ihrer Partei gedeckt sind und durch die Zuteilung korrespondierender Ausgleichsmandate die Obergrenze von 690 Mandaten überschritten würde", heißt es etwas sperrig in dem Gesetzentwurf der SPD. Dadurch werde "die Zusammensetzung des Bundestags proportional zum Zweitstimmenergebnis gesichert, gleichzeitig aber ein unbegrenztes Aufwachsen der Mandatszahl verhindert".

Konkret bedeutet das, dass es Direktkandidaten passieren kann, dass sie zwar ihren Wahlkreis gewinnen, aber trotzdem kein Mandat erhalten. Dieses Schicksal würde die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Erststimmen-Ergebnissen treffen.

AfD-Vorschlag

Auch die AfD setzt auf eine derartige Kappung. Ihr Modell ist jedoch viel weitgehender als das der SPD. Die AfD will, dass der Bundestag immer eine Größe von 598 Abgeordneten hat. Um dies zu erreichen, verlangt sie in ihrem Antrag, "dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in diesem Land entspricht". Dadurch könnten gar keine Überhangmandate entstehen - und dadurch gebe es dann auch keinen Bedarf an Ausgleichsmandaten. Der Bundestag hätte in jedem Fall 598 Mitglieder. Dies würde beispielsweise bedeuten: Wenn die CSU entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses Anspruch auf 39 Sitze hätte, ihre Direktkandidaten aber alle 46 bayerischen Wahlkreise gewinnen, dürften die sieben CSU-Wahlkreissieger mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis nicht in den Bundestag einziehen.

Die Unionsfraktion - und hier vor allem der CSU-Teil - hält Modelle, bei denen nicht alle Wahlkreissieger ein Mandat bekommen, jedoch für verfassungswidrig. Außerdem sei es den Bürgern nicht zu vermitteln, dass ein Wahlkreissieger leer ausgehen könne. Ausgerechnet in Bayern war allerdings ein solches Kappungsmodell zwölf Jahre lang geltendes Landtagswahlrecht - von 1954 bis 1966. Und auch im heute geltenden Landtagswahlrecht ist nicht sichergestellt, dass jeder Wahlkreissieger ein Mandat erhält. Wenn zum Beispiel ein Kandidat der ÖDP einen Stimmkreis gewinnen würde, die ÖDP bayernweit aber nicht auf fünf Prozent kommt, geht der Kandidat leer aus.

Grüne, FDP und Linke

Die drei Oppositionsparteien haben bereits im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die große Koalition verhindert bisher aber mit Verfahrenstricks, dass über den Entwurf abgestimmt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 reduziert und gleichzeitig die Normgröße des Parlaments von 598 auf 630 angehoben wird. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Überhangs- und damit auch Ausgleichsmandate entstehen. Hätte dieses Modell bereits bei der Wahl 2017 gegolten, gäbe es jetzt 630 statt 709 Abgeordnete.

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