Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Nicht kleiner, sondern sogar noch größer

Die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Parlaments verfehlt laut Berechnungen der Grünen ihr Ziel. Die Opposition spricht von einem "Armutszeugnis".

Von Robert Roßmann, Berlin

Das neue Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestags, auf das sich Union und SPD nach jahrelangem Ringen verständigt haben, erfüllt seinen Zweck nicht. Die Grünen-Fraktion präsentierte am Freitag Berechnungen, die zeigen, dass das Parlament trotz der neuen Regeln bei der nächsten Wahl noch größer werden könnte. Grundlage der Berechnungen sind Wahlpreisprognosen von election.de und Umfrageergebnisse von Infratest dimap. Demnach bestünde der nächste Bundestag, wenn das Wahlergebnis dem jüngsten Umfrageergebnis entsprechen würde, aus 763 Abgeordneten. Derzeit gibt es 709 Parlamentarier, die Normgröße des Bundestags liegt bei lediglich 598 Sitzen.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, bezeichnete den Gesetzentwurf der großen Koalition deshalb als "grottenschlecht". Er sei ein "Armutszeugnis", dass Union und SPD nicht mehr zustande gebracht hätten. Man müsse "die Arbeitsfähigkeit des Bundestages erhalten" und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung wahren. Deshalb brauche man "dringend eine Verkleinerung unseres Bundestages". Die Berechnungen zeigten "aber deutlich, dass der Bundestag mit der Wahlrechtsreform von Union und SPD voraussichtlich weiter wachsen wird".

Haßelmann kritisierte außerdem, dass künftig nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Dadurch würde die Zusammensetzung des Bundestages nicht mehr dem Zweitstimmenergebnis entsprechen. Davon würde die Union profitieren. Bei der Wahl 2017 hatten die beiden Unionsparteien 43 der insgesamt 46 Überhangmandate gewonnen.

Gesetzentwurf zum ersten Mal im Bundestag beraten

Der erste parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte, die Koalition sei bei der Wahlrechtsreform "kläglich gescheitert". Ziel der Reform sei es gewesen, "einen XXL-Bundestag auszuschließen". Dies erfülle der Gesetzentwurf für die nächste Bundestagswahl aber nicht. Daher handele es sich bei ihm nur "um ein Feigenblatt, das die Blöße der großen Koalition bei dem Thema verdecken soll".

Am Freitag wurde der Gesetzentwurf der großen Koalition zum ersten Mal im Bundestag beraten. Union und SPD wollen, dass künftig bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert werden. Außerdem soll der sogenannte "erste Zuteilungsschritt" im Wahlrecht modifiziert werden. Dadurch kommt es zu einer teilweisen Verrechnung von Überhangmandaten, die eine Partei in einem Bundesland gewinnt, mit Listenmandaten dieser Partei in anderen Bundesländern. Auch das senkt die Gesamtzahl der Bundestagsmandate.

Zahl der Wahlkreise wird erst 2025 reduziert

An der Zahl der Wahlkreise soll sich dagegen bei der Bundestagswahl 2021 noch nichts ändern. Allerdings möchte die große Koalition bereits jetzt gesetzlich festschreiben, dass es von der Bundestagswahl 2025 an nur noch 280 Wahlkreise geben wird - derzeit sind es 299. Doch selbst mit dieser zusätzlichen Änderung wird das Parlament nicht deutlich kleiner. Wenn das Wahlergebnis bei der Bundestagswahl 2025 dem jüngsten Umfrageergebnis entsprechen würde, bestünde das Parlament nach den Berechnungen der Grünen immer noch aus 712 statt derzeit 709 Abgeordneten.

Der Justiziar und Wahlrechtsexperte der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, verteidigte den Gesetzentwurf trotzdem. Es sagte, die Koalition mache das Wahlrecht "für die Zukunft wetterfest". Im Ergebnis würden die neuen Regeln "zu einer merklichen Reduzierung der Bundestagsgröße führen". Die Unionsfraktion verweist darauf, dass ohne ihren Gesetzentwurf der Bundestag sogar auf eine Größe von mehr als 800 Sitzen anwachsen könnte.

Das liegt daran, dass die Zahl der Überhangmandate steigt und dass seit der Bundestagswahl 2013 diese Mandate durch zusätzliche Sitze für die jeweils anderen Parteien ausgeglichen werden müssen.

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SZ vom 19.09.2020
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