Wahlrecht für Europawahl:Bundestag beschließt Drei-Prozent-Hürde

Um aus Deutschland ins Europaparlament zu gelangen, müssen Parteien künftig eine Drei-Prozent-Hürde überwinden - statt fünf Prozent wie bisher. Beim Bundesverfassungsgericht geht wenige Stunden nach dem Beschluss bereits eine Klage gegen die Neuregelung ein.

Bei der Europawahl im kommenden Jahr gilt in Deutschland statt der Fünf-Prozent-Hürde eine Sperrklausel von lediglich drei Prozent. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Wahlrechts, obwohl mehrere kleine Parteien mit einer Verfassungsklage drohen.

Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht vor eineinhalb Jahren die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt hatte. Die Karlsruher Richter sahen dadurch die Chancengleichheit der Parteien verletzt. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hatten sich daraufhin CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen im Bundestag auf die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel verständigt.

Klage beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

Damit solle eine verlässliche Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament und das reibungslose Funktionieren der EU-Exekutive gewährleistet werden, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf. Mehrere Rechtsexperten hatten dieses Vorhaben zu Wochenbeginn bei einer Anhörung als rechtlich zulässig beurteilt.

Beim Bundesverfassungsgericht ging wenige Stunden nach dem Beschluss bereits eine Klage ein. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Organklage der rechtsextremen NPD. Weitere kleinere Parteien wie die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hatten bereits vor Wochen ebenfalls angekündigt, juristisch gegen den Beschluss vorgehen zu wollen. Wann sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen wird, ist noch nicht abzusehen.

Im Bundestag hatte die Linke das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen abgelehnt. Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele wandte sich im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion gegen das Gesetz. "Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch", beklagte Ströbele in einer persönlichen Erklärung. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente.

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