"Das Gesetz ist grottenschlecht":FDP, Linke und Grüne klagen in Karlsruhe gegen das neue Wahlrecht

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Die Diskussion, wie ein neues Wahlrecht aussehen soll, geht weiter. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Die drei Oppositionsfraktionen ziehen gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht, um die von Union und SPD beschlossene Reform zu Fall zu bringen.

Von Robert Roßmann, Berlin

FDP, Linke und Grüne wollen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Wahlrecht klagen. Die drei Oppositionsfraktionen teilten am Freitag mit, dass sie in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle anstrengen werden. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte, Ziel der Wahlrechtsreform sei es gewesen, dafür zu sorgen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl "nicht aus allen Nähten platzt". Das von der großen Koalition verabschiedete Gesetz erfülle "diese Aufgabe objektiv nicht". Der Bundestag drohe "auch nach der nächsten Bundestagswahl zu wachsen und damit an Funktionstüchtigkeit und Ansehen einzubüßen".

Derzeit hat der Bundestag 709 Abgeordnete. Seine Normgröße liegt bei 598 Parlamentariern. Ohne Wahlrechtsänderung hätte die Zahl der Mandate auf mehr als 800 steigen können. Die von Union und SPD beschlossene Reform hat zwar einen gewissen Dämpfungseffekt. Dieser ist aber derart klein, dass es nach der nächsten Bundestagswahl immer noch mehr als die bisherigen 709 Abgeordneten geben dürfte.

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Die Koalition im Bundestag hat nach jahrelangen Diskussionen ihren Entwurf einer Wahlrechtsreform durchgesetzt. Die Opposition übt heftige Kritik. Ein Gutachten bescheinigt der Reform kaum Wirkung. Wolfgang Schäuble enthält sich der Stimme.

Das Gesetz sei "kryptisch" formuliert

Buschmann warf Union und SPD auch "erhebliche Verschlimmbesserungen" am Wahlrecht vor. So sei der Verteilmechanismus für die Mandate "zugunsten der Union gezielt verzerrt worden". Noch schlimmer sei es, dass dieser Mechanismus im Gesetz derart "kryptisch" formuliert worden sei, dass selbst führende Wahlrechtsexperten nicht wüssten, "was der Wortlaut des Gesetzes in Wahrheit meint". Wenn ein Wahlrecht unklar sei, könne das aber zur Spaltung der Gesellschaft beitragen - dies habe man gerade in den USA erlebt.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, sagte, die Union verschaffe sich mit dem neuen Wahlrecht einen Vorteil. Es ärgere ihn außerordentlich, "dass die SPD sich auf dieses politische Schurkenstück der Union eingelassen" habe. Die Diskussion über das schlechte Wahlrecht sei "massiv geeignet, die Verdrossenheit über die Politik zu vergrößern".

Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, bezeichnete das neue Wahlrecht als "grottenschlecht". Weil das Gesetz ungenau formuliert sei, bestehe "keine Normenklarheit". Das sei nicht hinnehmbar, weil Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Wahlrechts eine der Grundlagen für die Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie in der Bevölkerung seien. Das neue Wahlrecht erfülle außerdem seinen Zweck nicht, den Bundestag zu verkleinern - es sei deshalb eine Scheinreform. Haßelmann beklagte, dass Union und SPD das Angebot von Linken, Grüne und Liberalen ausgeschlagen hätten, "gemeinsam zu einer verfassungsgemäßen, fairen und gerechten Wahlrechtsreform zu gelangen".

Mit einer abstrakten Normenkontrolle, wie sie FDP, Linke und Grüne jetzt in Karlsruhe anstreben, können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden.

Nicht die erste gemeinsame Klage der Oppositionsfraktionen

FDP, Grüne und Linke klagen nicht das erste Mal zusammen in Karlsruhe. Das sei "keine Koalition in der Opposition", sondern "eine nötige Reaktion auf erhebliche Defizite", sagte Haßelmann der Süddeutschen Zeitung im Oktober. Die große Koalition präsentiere immer wieder schlechte Gesetzentwürfe. Es sei bedauerlich, dass Union und SPD die Opposition damit immer wieder zwingen würden, nach Karlsruhe zu gehen. FDP, Linke und Grüne hätten "in vielen Gebieten unterschiedliche Positionen - aber wenn es um grundlegende Parlaments- und Demokratiefragen geht, arbeiten wir zusammen".

Derzeit laufen noch zwei weitere gemeinsame Klagen von FDP, Grünen und Linken. Zum einen versuchen sie, die Erhöhung der Parteienfinanzierung durch Union und SPD rückgängig zu machen. Die große Koalition hatte die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung auf einen Schlag von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. Außerdem klagen Linke, FDP und Grüne in Karlsruhe gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz.

Einen gemeinsamen Erfolg konnten die drei Oppositionsfraktionen in Karlsruhe bereits erzielen: Die große Koalition wollte Menschen mit Behinderung, die in Betreuung sind, nicht an der Europawahl 2019 teilnehmen lassen. Das betraf mehr als 80 000 Bürgerinnen und Bürger. Wegen eines Eilantrags von FDP, Linken und Grünen in Karlsruhe hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen der Koalition gestoppt - und alle durften wählen.

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