Bundesverfassungsgericht:Warum die Karlsruher Richter das neue Wahlrecht nur zum Teil bestätigen

Lesezeit: 5 Min.

(Foto: imago images, Collage: SZ)

Erst versehentlich veröffentlicht, nun offiziell: Die Grundmandatsklausel gilt weiter. Eine Partei, die drei Wahlkreise direkt gewinnt, zieht in den Bundestag ein. Doch die Fünf-Prozent-Hürde muss neu geregelt werden. Was das für die Ampel bedeutet.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Urteilsverkündungen in Karlsruhe beginnen stets mit der Verlesung der Anträge. Und weil dieses Mal, beim Wahlrecht, die Klägerreihe besonders lang war, ging erst einmal ein sechsminütiger Sommerregen aus vielen Paragrafen in kunstvoll verschachtelten Nebensätzen nieder. Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, schien ihren Ritt durch die spröde Juristensprache zu genießen, ganz so, als wollte sie das Publikum daran erinnern, wie wichtig Form und Förmlichkeit in Karlsruhe sind. Zur Form gehört zum Beispiel, dass ein Urteil erst dann in die Welt entlassen wird, wenn es vom Bundesverfassungsgericht verkündet wird. Hat dieses Mal nicht geklappt: Das Urteil kursierte bereits seit Montagabend im Netz – die Politiker im Gerichtssaal wussten längst, dass sie nächstes Jahr im Wesentlichen nach dem Reformwahlrecht antreten würden.

Zur SZ-Startseite

Bundesverfassungsgericht
:Wahlgesetz auf dem Prüfstand

Mit neuen Regeln zur Bundestagswahl will die Ampel die übergroße Zahl der Abgeordneten verringern. Union, Linke und etliche Wähler haben dagegen geklagt. Von Karlsruhe hängt ab, ob der Gesetzgeber eiligst nacharbeiten muss. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: