Bundestagswahl:Hohe Hürden für die Kleinen

DEU Deutschland Nordrhein Westfalen Münster 14 08 2017 Bundestagswahlkampf 2017 Wahlplakate

Kleine Parteien müssen sich vor Wahlen immer aufs Neue anstrengen, um zugelassen zu werden: Wahlplakat der ÖDP in Münster.

(Foto: Rüdiger Wölk/imago)

Parteien wie die ÖDP oder die Piraten müssen für die Zulassung ihrer Listen viele Unterschriften sammeln. In Corona-Zeiten ist das schwierig. Jetzt wird über eine Änderung des Wahlrechts diskutiert.

Von Robert Roßmann, Berlin

Claudius Moseler ist eigentlich ein zurückhaltender Mensch. Aber darüber kann er sich dann doch gewaltig aufregen. Wegen der leeren Fußgängerzonen gebe es gerade eine gewaltige Wettbewerbsverzerrung zugunsten der großen Parteien, schimpft der Mann. Das deutsche Wahlrecht müsse dringend geändert werden. Denn in der Pandemie seien die Vorschriften für die Bundestagswahl besonders ungerecht. Aber was haben leere Fußgängerzonen mit der Chancengleichheit bei Wahlen zu tun?

Claudius Moseler ist Generalsekretär der ÖDP. Und er weist auf ein Problem hin, das es tatsächlich gibt. Seit mehr als 30 Jahren tritt die ÖDP bei Wahlen an. Sie stellt eine Europaabgeordnete, ist in Dutzenden Kommunalparlamenten vertreten - in einigen Orten gibt es sogar ÖDP-Bürgermeister. Doch vor Bundestagswahlen muss sie sich immer aufs Neue anstrengen, damit ihre Listen zugelassen werden. Ähnlich ergeht es der Piraten- und der Tierschutzpartei, der Partei von Martin Sonneborn und vielen anderen Gruppierungen.

Die ÖDP benötigt allein in Bayern 11200 Unterschriften

Denn es gibt eine Hürde, die nicht leicht zu überspringen ist. Das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass die sogenannten "nicht-etablierten Parteien" Unterschriften von Unterstützen vorlegen müssen. Wer erfolgreich eine Landesliste einreichen will, braucht die Mithilfe von einem Promille der Wahlberechtigten. Im Saarland sind das zum Beispiel 777, in Mecklenburg-Vorpommern 1325 - und in Nordrhein-Westfalen oder Bayern 2000. Letzteres liegt daran, dass die Zahl der nötigen Unterschriften auf 2000 gedeckelt ist. Auch für die Zulassung ihrer Direktkandidaten müssen die Parteien Unterschriften sammeln - und zwar 200 je Wahlkreis. All das summiert sich schnell zu einer großen Zahl.

Diese Unterschriften sammeln die Parteien meistens in Fußgängerzonen, doch die sind wegen der Pandemie derzeit ziemlich leer. Es gibt auch fast keine Veranstaltungen, bei denen man Bürger ansprechen könnte. "Allein in Bayern brauchen wir 2000 Unterschriften für die Landesliste und 46 mal 200, also 9200, für die 46 Direktkandidaten", sagt ÖDP-Generalsekretär Moseler. Bisher habe man noch in keinem einzigen Bundesland die nötigen Unterschriften zusammen - am weitesten sei man in Rheinland-Pfalz und Berlin.

Besonders schlecht sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus. Dort hat die ÖDP nur 27 Mitglieder. Früher wurden diese beim Unterschriftensammeln durch Parteifreunde aus anderen Bundesländern unterstützt. Aber Einreisebeschränkungen wegen des Coronavirus haben das diesmal erschwert.

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden die Vorgaben bereits abgeschwächt

Dass all das die kleinen Parteien tatsächlich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, zeigt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das die ÖDP zusammen mit vier anderen Parteien erstritten hat. Die Richter entschieden, dass die Zahl der Unterschriften, die für die Landtagswahl im März nötig ist, deutlich reduziert werden muss. Es sind in Baden-Württemberg jetzt 75 statt 150 je Wahlkreis. Auch in Rheinland-Pfalz - dort wird ebenfalls ein neuer Landtag gewählt - wurden die Vorgaben abgeschwächt. Die ÖDP hat dort 1600 Unterschriften gesammelt. Ursprünglich hätte sie 2080 gebraucht, nach der Änderung des Wahlrechts haben dann aber 520 gereicht.

Jetzt verlangt die ÖDP Entsprechendes auch im Bund. "Aufgrund der Corona-Situation brauchen wir dringend eine Reduzierung der Unterschriftenquoren bei der Bundestagswahl um mindestens 50, besser sogar um 75 Prozent", sagt Generalsekretär Moseler.

Und inzwischen stößt er damit auch im Bundestag auf offene Ohren. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hat einen Brief an das Bundesinnenministerium geschrieben, in dem sie Änderungen am Wahlrecht verlangt. Kopien des Briefs gingen an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und die parlamentarischen Geschäftsführer der anderen Fraktionen.

Die Grünen unterstützen die Forderung der kleinen Parteien

In der Pandemie seien "im öffentlichen Raum, dem klassischen Ort für das Sammeln von Unterschriften", sehr viel weniger Menschen anzutreffen als sonst, schreibt Haßelmann. Es sei unwahrscheinlich, dass sich diese Situation "in der unmittelbar bevorstehenden Zeit deutlich verbessern wird", das Einsammeln von Unterschriften sei "damit erheblich erschwert". Sie könne deshalb den Wunsch der kleineren Parteien "auf Absenkung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften bzw. adäquate Alternativen sehr gut nachvollziehen und unterstütze ihn nachdrücklich". Die Hürden sollten "für den aktuellen Pandemiefall deutlich abgesenkt werden". Ob Haßelmann damit die Mehrheit im Bundestag überzeugen kann, war am Donnerstag aber noch unklar.

Zur SZ-Startseite
Plenarsaal aufgenommen im Rahmen der Konstituierenden Sitzung vom 19 Deutschen Bundestag in Berlin

MeinungWahlrecht
:Die große Koalition schadet dem Ansehen der Demokratie

Union und SPD sollten ihren windigen Gesetzentwurf zurückziehen. Er führt zu keiner Verkleinerung des Bundestags, macht das Wahlrecht aber noch unverständlicher.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: