Union und SPD haben sich quasi in letzter Minute doch noch auf ein neues Wahlrecht verständigen können. Das ist allerdings schon das Beste, was man über diesen Kompromiss sagen kann. Denn die Vereinbarung ist in mehrfacher Hinsicht eine Zumutung: Sie garantiert nicht das proklamierte Ziel; sie bricht zum Zwecke eines kleinkarierten Interessenausgleichs mit dem bisherigen System. Und sie verkompliziert ein Wahlrecht, das per se schon schwer zu verstehen ist.
Der Bundestag hat eine Normgröße von 598 Sitzen. Derzeit gibt es aber 709 Abgeordnete, so viele wie nie zuvor. Es ging in den Debatten der vergangenen Jahre deshalb immer darum, das Parlament wieder in Richtung Normgröße zu verkleinern. Doch auch mit dem neuen Recht sind Wahlergebnisse denkbar, bei denen der nächste Bundestag größer statt kleiner wird. Der Dämpfungseffekt des Koalitionsvorschlags ist viel zu gering. Das liegt auch daran, dass Union und SPD sieben Jahre vertrödelt haben. Jetzt ist die Zeit zu kurz geworden, um die Zahl der Wahlkreise bereits für die Bundestagswahl 2021 zu verringern. Das soll nun erst 2025 passieren. Zur Erinnerung: Die Debatte über das Wahlrecht begann im Jahr 2013.
Union und SPD wollen außerdem, dass künftig drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichssitze für die anderen Parteien kompensiert werden. Das ist nicht nur Mathematik - das ist ein Bruch mit dem bisherigen System. Denn damit wird der nächste Bundestag nicht mehr entsprechend dem Parteienproporz zusammengesetzt sein. Diesen bedeutsamen Einschnitt nehmen die Koalitionäre in Kauf, obwohl er nur einen kleinen Effekt hat - die Größe des Bundestags wird dadurch kaum verändert. In der Sache lässt sich das also nicht begründen, es ging nur um Interessen: Die Union wollte sieben unausgeglichene Überhangmandate, die SPD keines - jetzt gibt es halt drei.
Hand aufs Herz: Wer versteht das wirklich?
Die Koalition hat sich aber nicht nur auf einen unzureichenden Kompromiss verständigt. Sie macht das ohnehin komplexe Wahlrecht mit ihrer Flickschusterei auch noch unverständlicher. Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert hat einst beklagt, das Wahlrecht sei so kompliziert, dass nicht einmal eine Handvoll Abgeordneter "unfallfrei" die Mandatsberechnung erklären könne. Den Bürgern geht es erst recht so. Dabei sollte es in einer Demokratie selbstverständliches Ziel sein, dass die Wähler das Wahlrecht verstehen. Union und SPD haben die Vorschriften jetzt aber nicht vereinfacht, sondern verkompliziert. Sie haben zum Beispiel beschlossen, den sogenannten ersten Zuteilungsschritt, der die Mindestsitzkontingente in den Bundesländern garantiert, föderal ausgewogen zu modifizieren. Hand aufs Herz: Wer versteht das wirklich?
Bei alldem hat die Koalition auch noch die politischen Umgangsformen verletzt. Sie hat die Opposition nicht in eine Lösung eingebunden - dabei sollte etwas derart Grundsätzliches wie das Wahlrecht mit möglichst breitem Konsens geregelt werden. Und sie hat es an Respekt vor der Gewaltenteilung mangeln lassen. Es ist eine gute Tradition, dass sich der Bundestag selbst um sein Wahlrecht kümmern soll. Doch jetzt haben im Bundeskanzleramt Parteichefs entschieden, wie das neue Recht aussehen soll. Drei der vier beteiligten Parteivorsitzenden sind nicht einmal Mitglied des Bundestags. Und das alles für eine Vereinbarung, die es nicht wert ist, Gesetz zu werden.