Wahlkampfauftritte:Gleiches Verbot für alle

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Ein Bild, das der Vergangenheit angehören soll: 2015 strömten Anhänger des türkischen Präsidenten zu einem Wahlkampfauftritt Erdoğans in Karlsruhe. (Foto: Uli Deck/dpa)

Türkische Politiker dürfen in Deutschland keinen Wahlkampf mehr betreiben. Erdoğans Partei fühlt sich nun benachteiligt, der Vorwurf: Die Bundesregierung messe mit zweierlei Maß.

Von Jan Bielicki

Im holsteinischen Neumünster war die Aufregung groß. Für einen Samstagnachmittag Ende April hatte die Union Europäisch-Türkischer Demokraten, kurz UETD, die Stadthalle gemietet. 1000 Gäste sollten kommen, und als Redner war ein gewisser Yalçın Akdoğan angekündigt. Nun gilt die UETD, seit vergangenem Sonntag in UID (Union Internationaler Demokraten) umbenannt, als europäischer Ableger der türkischen Regierungspartei AKP, das angesagte Erscheinen ihres prominenten Parlamentsabgeordneten Akdoğan stand daher unter dem Verdacht, Teil des Wahlkampfs für Präsident Recep Tayyip Erdoğan zu sein. Neumünsters Oberbürgermeister Olaf Tauras verbot die Veranstaltung entgegen den Forderungen vieler Stadträte jedoch nicht - es war auch nicht nötig, wie sich herausstellen sollte: Nur 250 Erdoğan-Anhänger verloren sich in der Halle, der angekündigte Gast aus Ankara war nicht darunter.

Der AKP-Vize wirft Deutschland "in Sachen Demokratie ein Defizit" vor

Nicht nur der Name hat sich für die UETD/UID geändert. Die Türken wählen am 24. Juni ihren Präsidenten und ihr Parlament, aber anders als vor früheren Wahlen dürfen Erdoğan und andere AKP-Obere diesmal nicht persönlich in Deutschland um die Gunst der hier lebenden, etwa 1,4 Millionen wahlberechtigten Türken werben. Außenminister Heiko Maas hat erst im April das weitgehende Auftrittsverbot für Wahlkämpfer aus dem außereuropäischen Ausland bekräftigt, das sein Vorgänger Sigmar Gabriel im vergangenen Sommer per Rundnote an alle Berliner Botschaften senden ließ. Danach bedürfen "Auftritte ausländischer Amtsträger" aus Nicht-EU-Staaten, "die sich an Wahlberechtigte des auswärtigen Staates richten", einer Genehmigung der Bundesregierung. Die aber werde in den drei Monaten vor einer Wahl oder einer Abstimmung "grundsätzlich nicht erteilt".

Aus dem Auswärtigen Amt heißt es: "Das gilt weiterhin." Aber wirklich für jeden türkischen Politiker? Bei der UID sieht man die AKP vom deutschen Staat und von deutschen Medien ungerecht behandelt. In ihrem Kölner Hauptquartier sammeln sie Belege dafür, dass in Deutschland weiterhin türkische Politiker Wahlkampf betreiben - allerdings solche der Opposition. "Ein Verbot, das nur für eine Partei gilt und andere Parteien ausklammert, ist unethisch und mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar", beklagt die Organisation. "Auch als 'normaler Bürger' dieses Landes erwarte ich von den Entscheidungsträgern, dass geltendes Recht für alle gleichermaßen angewandt wird", sagte der UID-Präsident Bülent Bilgi der Süddeutschen Zeitung. Und der AKP-Vize Hayati Yazıcı kritisierte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, "dass unsere deutschen Freunde in Sachen Demokratie ein Defizit haben".

Zeitungen, die der Regierung in Ankara nahestehen, zählten auf, wann und wo türkische Oppositionspolitiker in Deutschland vor Wahlberechtigte traten. So besuchte etwa Anfang Mai Buğra Kavuncu, Vize der konservativen İYİ Parti, Anhänger in Köln. Auch Tufan Köse, Abgeordneter der kemalistischen Oppositionspartei CHP, hatte am 1. Mai in Köln und ein paar Tage zuvor im hessischen Ober-Ramstadt geredet. Köse habe nur Grußworte auf Heimatabenden von Deutschtürken gesprochen, die aus seinem Wahlkreis Çorum stammen, "das waren gar keine politischen Veranstaltungen", rechtfertigte ein Vertreter des hessischen CHP-Ablegers die Auftritte.

Besonders stoßen sich die Erdoğan-Leute der UIP am Wahlkampf, den die Kurden-Partei HDP in Deutschland betreibt. Die türkische Justiz hat den HDP-Chef Selahattin Demirtaş und etliche Abgeordnete seiner Partei ins Gefängnis gesteckt, meist unter dem Vorwurf der Terrorpropaganda für die kurdische Kampforganisation PKK. So tritt die HDP-Politikerin Nursel Aydoğan, im Mai 2017 in der Türkei zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt und danach aus dem Parlament ausgeschlossen, regelmäßig in Deutschland auf, wohin sie geflohen ist. Dabei bewegt sie sich, etwa in der vergangenen Woche in München und Saarbrücken, im Umfeld kurdischer Kulturvereine, die deutsche Verfassungsschutzämter der auch in Deutschland als Terrororganisation eingestuften PKK zurechnen.

Das Auswärtige Amt habe "keine eigenen Erkenntnisse" zu den Auftritten, heißt es

Allerdings: Viele solcher Auftritte gab es nicht. Und eine Politikerin wie Aydoğan ist seit dem Verlust ihres Parlamentsmandats eben nicht mehr "Amtsträger" im Sinne des Auswärtigen Amts. Als solche gelten Mitglieder von Regierung und Parlament. Der CHP-Abgeordnete Köse hätte nach diesen Regeln also nicht in Deutschland auftreten dürfen, der HDP-Abgeordnete Mahmut Toğrul nicht Anfang Mai im badischen Lörrach reden dürfen. Zu diesen Veranstaltungen habe das Auswärtige Amt "keine eigenen Erkenntnisse", heißt es aus dem Ministerium. Allerdings hat das Amt die Bundesländer informiert, dass Wahlkampfauftritte von Regierungs- wie Oppositionspolitikern nicht erwünscht sind.

Erdoğan selber hat seine deutsch-türkischen Wähler darum lieber kommen lassen. Tausende fuhren am vergangenen Sonntag mit Bussen und Autos zu einer UETD/UID-Veranstaltung ins bosnische Sarajewo. Dort konnten sie ihren Präsidenten 40 Minuten reden hören. Danach erklangen Sprechchöre durch die Olympiahalle: "Sultan Erdoğan!"

© SZ vom 24.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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