Wahlen - Weimar:Urteil: Chancengleichheit der ÖDP durch Landtag verletzt

Wahlen - Weimar: Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Landtag hat nach einem Urteil des Verfassungsgerichts in Weimar die Chancengleichheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) bei einer Kommunalwahl verletzt. Regelungen im Kommunalwahlgesetz seien vor der Kreistagswahl im Wartburgkreis am 20. Juni 2021 nicht an die Situation während der Corona-Pandemie angepasst worden, heißt es in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung der Thüringer Verfassungsrichter. Dabei geht es um die Zahl der Unterstützungsunterschriften, die nicht in Parlamenten vertretene kleine Parteien vorlegen müssen, um bei Wahlen antreten zu können.

In Anbetracht der pandemiebedingten Erschwernisse sei das Unterschriftenquorum im Frühjahr 2021 nicht mehr verhältnismäßig gewesen, erklärten die Verfassungsrichter. "Der Thüringer Landtag hätte die gesetzlichen Vorgaben für die Dauer der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen im Frühjahr 2021 anpassen müssen", entschieden sie und rüffelten damit indirekt die Arbeit des Parlaments.

Die Wahl im Wartburgkreis fand im vergangenen Jahr außerhalb des üblichen Wahlturnus für die Kreistage in Thüringen statt, weil die zuvor kreisfreie Stadt Eisenach in den Wartburgkreis aufgenommen wurde.

Das Verfassungsgericht habe nicht über die Rechtmäßigkeit der Wahl im Wartburgkreis entschieden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Der ÖDP, die geklagt hat, ging es nach eigenen Angaben auch nicht um diese Frage. "Wir haben das Organstreitverfahren nicht beantragt, um das Wahlergebnis anzufechten. Denn am festgestellten Wahlergebnis ist nichts zu bemängeln", erklärte der ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt. Auch richte sich die Kritik nicht gegen die Arbeit der Kreiswahlleitung und des Wahlausschusses im Wartburgkreis. Dort musste die ÖDP nach eigenen Angaben 200 Unterstützerunterschriften sammeln.

Die Zahl der Unterschriften, die kleine Parteien vorlegen müssen, ist nicht in jedem Kreis gleich. Sie ist laut Kommunalwahlgesetz abhängig von der Größe des jeweiligen Kreistages.

Die Verfassungsrichter erklärten, die nötigen Unterstützungsunterschriften für Parteien, die parlamentarisch noch nicht vertreten sind, diene dem legitimen Ziel, "die Wahlvorschläge auf ernsthafte Bewerberinnen und Bewerber zu beschränken". Dabei hätten jedoch die besonderen Bedingungen bei der Unterschriftensammlung angesichts der Einschränkungen während der Corona-Pandemie berücksichtigt werden müssen.

Der ÖDP-Vorsitzende vertrat die Ansicht, dass der Landtag in der Pandemie neben einer Senkung der Unterschriftenzahl auch die Sammlungsbedingungen erleichtern müsste. Seine Partei hat den Innen- und Kommunalausschuss des Landtags Mitte Juni auf weitere Mängel in der Thüringer Kommunalwahlgesetzgebung schriftlich hingewiesen. Er appellierte an die Abgeordneten, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

© dpa-infocom, dpa:220621-99-746906/5

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: