Wahlen - Stralsund:CDU-Plakate beklebt: Strafanträge gegen Grünen-Politikerin

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Katharina Horn am Mirkofon. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Greifswald/Stralsund (dpa/mv) - Wegen des Beklebens von Wahlplakaten der politischen Konkurrenz sind bei den Behörden Strafanträge gegen die Grünen-Politikerin Katharina Horn eingegangen. Es handele sich jeweils um einen Strafantrag von einem Vertreter oder einer Vertreterin der CDU und der FDP, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund, Martin Cloppenburg, am Donnerstag auf Anfrage mit. Zuerst hatte der "Nordkurier" berichtet.

Ermittelt werde wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Ein Abschluss des Verfahrens könnte im November erfolgen. Zum möglichen Ausgang machte Cloppenburg keine Angaben.

Horn war Anfang September von der Polizei dabei ertappt worden, wie sie den Aufkleber "korrupt" auf einem Plakat des CDU-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Michael Sack, aufbrachte. Sie hatte sich daraufhin bei Sack entschuldigt und dieser hatte die Entschuldigung akzeptiert. Horn sagte damals, sie habe sich "vor dem Hintergrund der Wahlauseinandersetzung, der Debatten um Maskendeals und Korruptionsvorwürfe" zu der Aktion hinreißen lassen. Unter anderem von der CDU, aber auch vom Landesverband der Grünen kam Kritik.

Horn hat auf Platz zwei der Grünen-Landesliste und als Direktkandidatin im Wahlkreis 16 (Mecklenburgische Seenplatte I/Vorpommern-Greifswald II), den Einzug in den Bundestag verpasst. Auch CDU-Politiker Philipp Amthor, der wegen seiner Lobby-Tätigkeit für ein US-amerikanisches IT-Unternehmen in die Kritik geraten war, war hier angetreten. Erik von Malottki holte das Direktmandat für die SPD.

Das Strafgesetzbuch sieht für Sachbeschädigung sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren vor.

© dpa-infocom, dpa:211007-99-517031/2

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