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Wahlen - Potsdam:Paritätsgesetz in Kraft: Diskussion in einigen Ländern

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Potsdam (dpa/bb) - Als erstes Bundesland hat Brandenburg im vergangenen Jahr ein Paritätsgesetz für mehr Gleichstellung bei Wahllisten der Parteien beschlossen - seit Dienstag ist es in Kraft. Allerdings soll es erst bei künftigen Landtagswahlen dafür sorgen, dass gleich viele Frauen und Männer auf den Kandidatenlisten der Parteien berücksichtigt werden. Offen ist zudem zunächst eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg. Die Piratenpartei, die NPD, die AfD und eine Privatperson hatten sich an das Gericht gewandt und wollen das Paritätsgesetz kippen.

Auch Thüringen änderte sein Landeswahlgesetz 2019, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte aber nach seiner Wiederwahl im März an, die Paritätsregelung außer Kraft zu setzen, um Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl 2021 rechtlich nicht zu gefährden. Das Thüringer Verfassungsgericht fällt Mitte Juli ein Grundsatzurteil zu dem Thema.

In mehreren Bundesländern wird über eine Paritätsregelung diskutiert. So gibt es dazu in Berlin Überlegungen in der rot-rot-grünen Koalition. In Bremen vereinbarte Rot-Grün-Rot im Koalitionsvertrag, ein Gesetz nach Brandenburger Modell zu prüfen. In Hamburg soll sich die neue Bürgerschaft für ein solches Gesetz einsetzen.

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