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Wahlen:Opposition will Wahlrechtsreform in Karlsruhe kippen lassen

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Berlin (dpa) - FDP, Grüne und Linke wollen die Wahlrechtsreform der großen Koalition mithilfe des Bundesverfassungsgerichts kippen.

Die drei Oppositionsparteien reichten in Karlsruhe eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Damit wollen sie die umstrittenen neuen Regelungen vor der Bundestagswahl im Herbst außer Vollzug setzen lassen, wie die Prozessbevollmächtigte Prof. Sophie Schönberger in Berlin erläuterte.

Die Reform sieht vor, dass es für die Wahl am 26. September bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt.

Das mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober beschlossene Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Normenklarheit, kritisierten die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns. So lasse die Regelung zu den drei Überhangmandaten mehrere Lesarten und Interpretationsmöglichkeiten zu. Sie verletze auch das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, weil sie die Union begünstige. Und die angestrebte Verkleinerung des Bundestags werde mit dem Gesetz weitgehend bis gar nicht erreicht.

Es gehe darum, die bewährten Spielregeln der liberalen Demokratie zu verteidigen, gerade in einer Zeit, in der diese unter Druck stehe, sagte der FDP-Politiker Buschmann. "In einer Zeit, in der gewissermaßen Benzin in der Luft liegt stimmungstechnisch, spielt man nicht mit Streichhölzern." Dies aber tue die große Koalition immer wieder. Sollte das Bundesverfassungsgericht das neue Recht außer Kraft setzen, werde bei der Bundestagswahl kein Chaos herrschen, da dann einfach die alte Rechtslage wieder auflebe.

Mit der Regelung zu den drei Überhangmandaten habe sich die Union "einen allein politisch motivierten Vorteil gesichert", kritisierte die Grünen-Politikerin Haßelmann. "Eine derartige Willkür darf aus unserer Sicht nicht geduldet werden." Der Linken-Rechtspolitiker Straetmanns bezeichnete den von CDU/CSU und SPD mit ihrer Mehrheit im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf als eine "sprichwörtliche politische Mogelpackung". "Er gaukelt dem Publikum vor, geeignet zu sein, das Parlament zu verkleinern." Dieses Ziel werde aber "grandios verfehlt".

FDP, Linke und Grüne hatten schon während der jahrelangen Diskussion über eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags eng zusammengearbeitet. So legten sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der aber an der Mehrheit von CDU/CSU und SPD scheiterte.

Mit einer abstrakten Normenkontrolle können Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen.

© dpa-infocom, dpa:210201-99-256229/4

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