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Wahlen - Münster:DKP klagt am Verfassungsgerichtshof gegen Kommunalwahl-Frist

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Münster (dpa/lnw) - Wegen der Corona-Krise fordert die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) für die Aufstellung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl im September mehr Zeit. Der Bezirksverband Ruhr-Westfalen hat deshalb eine Organklage gegen den NRW-Landtag eingereicht, wie der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am Freitag in Münster mitteilte.

Nach dem Kommunalwahlgesetz müssen Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen in den Parlamenten sitzen, bis spätestens am 59. Tag vor der Wahl beim Wahlleiter eingereicht werden. Im Fall der Kommunalwahl in NRW am 13. September 2020 läuft die Frist am 16. Juli um 18.00 Uhr ab. Für die Wahlvorschläge müssen die Parteien Unterschriften von bis zu 20 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnen lassen. Die DKP beklagt, dass solche Haustürbesuche wegen der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise derzeit kaum möglich seien. Die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei nicht gegeben (Az.: VerfGH 66/20).

Die DKP fordert, die Frist zu verlängern oder auf die geforderten Unterschriften zu verzichten. Ein Gesetz, dessen Entwurf kommende Woche in den Landtag eingebracht wird, würde die Sachlage allerdings ändern: Nach dem Willen von CDU, SPD und FDP soll die besagte Frist um elf Tage verlängert werden.

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