Wahlen - Jena:Verfassungsrechtler: Kürzere Legislatur möglich, aber nötig?

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Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Kürzere Wahlperiode oder Verlängerung der Neuwahl-Frist? Linke, SPD, Grüne und die CDU suchen nach neuen Wegen für eine Neuwahl des Landtages. Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner bezweifelt aber, dass eine Verfassungsänderung das geeignete Mittel ist, um die Vorbereitungszeit für eine Neuwahl in Thüringen zu verlängern. "Man muss sich schon fragen, ob es ein überzeugender Weg wäre, wenn der Landtag wegen einer Fristbestimmung die Verfassung ändern würde", sagte Brenner der Deutschen Presse-Agentur. Rechtlich sei es aber durchaus möglich.

Linke, SPD, Grüne und CDU hatten sich zuvor darauf verständigt, die ursprünglich für April angepeilte Landtagswahl auf den 26. September zu verschieben. Außerdem wollen die vier Parteien nach weiteren Wegen suchen, wie es zu einer Neuwahl kommen kann.

Bislang ist geplant, dass sich das Parlament mit einer Zweidrittel-Mehrheit, die die vier Parteien zusammen haben, auflöst. Dann bleiben laut Verfassung 70 Tage Zeit, bis ein neuer Landtag gewählt werden muss. Soll die Wahl am 26. September durchgeführt werden, würde ein Großteil der Vorbereitungszeit in den Sommerferien liegen - inklusive Versammlungen zur Listen- und Kandidatenaufstellung.

Daher wollen die Parteien prüfen, ob die Legislaturperiode per Verfassungsänderung verkürzt werden kann. Dann gäbe es unter Umständen mehr Zeit für die Vorbereitungen. Auch eine Änderung der Frist von der Landtagsauflösung bis zur Neuwahl von 70 auf 100 Tage ist im Gespräch. In beiden Fällen müsste die Verfassung geändert werden.

"Es ist in der Verfassung die Legislaturperiode mit einer Dauer von fünf Jahren festgeschrieben. Diese Frist könnte natürlich vom Landtag mit einer verfassungsändernden Mehrheit verkürzt werden", sagte Brenner. Rechtlich und rechtstechnisch sei dies durchaus möglich. "Ob das ein probates Mittel ist, ob es zu überzeugen vermag und ob es die Sache auch wert ist, das steht auf einem anderen Blatt", gab der Experte zu bedenken.

Normalerweise gehe man davon aus, dass es ein dringendes rechtliches und gesellschaftliches Bedürfnis gebe, wenn die Verfassung geändert werden soll. "Ob das jetzt bei einer Frist bejaht werden kann, würde ich mit einem Fragezeichen versehen", sagte Brenner. In diesem Zusammenhang betonte er, dass es in der Thüringer Landesverfassung bereits ein Recht des Landtages gebe, sich selbst aufzulösen. Damit sei es nicht nötig, die Legislatur zu verkürzen.

Brenner wies auch noch auf eine andere Variante hin, zu Neuwahlen zu kommen: Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) könne die Vertrauensfrage stellen und sich das Vertrauen entziehen lassen.

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