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Wahlen - Frankenblick:ÖDP erwägt Klage gegen Kommunalwahlgesetz: Frist für Landtag

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Erfurt (dpa/th) - Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) erwägt eine Verfassungsklage gegen das Thüringer Kommunalwahlgesetz. Er sieht laut einer Mitteilung vom Samstag deutlich zu hohe Hürden für kleine Parteien bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge, die nicht in den Kommunalparlamenten vertretene Parteien erbringen müssen.

Die Kleinstpartei mit 67 Mitgliedern in Thüringen moniert, dass Unterstützer von Wahlvorschlägen ihre Unterschrift persönlich in Rathäusern oder Bürgerbüros leisten müssen. Sie fordert die Möglichkeit zur freien Sammlung außerhalb von Amtsräumen, wie der Landesvorsitzende Martin Truckenbrodt mitteilte.

Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sei dies bereits der Fall, in anderen Bundesländern auch bei Kommunalwahlen. Die Partei will überdies Änderungen bei der Ermittlung der Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften erreichen, die sich aktuell nach der Zahl der Mandate im jeweiligen Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag richtet. Die ÖDP habe dem Landtagsinnenausschuss eine Frist bis zum 31. Oktober für eine Gesetzesinitiative gesetzt, sagte Truckenbrodt. Werde der Landtag hier nicht aktiv, werde sich die Partei an den Thüringer Verfassungsgerichtshof wenden.

Die ÖDP hat nach eigenen Angaben in Thüringen einen Kreisverband, zwei Regionalverbände und einen Ortsverband. Im Eichsfeldkreis und im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gehören ÖDP-Abgeordnete den Kreistagen an. Bei den Kommunalwahlen will sie auch in Erfurt, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und möglicherweise noch anderen Kommunen antreten. Vor dem Verfassungsgerichtshof hatte sie kürzlich Erfolg mit einer Klage gegen die Regelungen zur Kommunalwahl im Wartburgkreis. Dabei ging es um die Zahl der Unterstützungsunterschriften.

© dpa-infocom, dpa:220813-99-373378/2

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