Wahlen - Berlin:Nach Wahlpannen: Verfassungsgericht verhandelt im September

Abgeordnetenhaus
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet erst im Herbst oder Winter über eine mögliche Wiederholung der von zahlreichen Pannen geprägten Wahl zum Abgeordnetenhaus. In dem laufenden Wahlprüfungsverfahren sei für Ende September - also ein Jahr nach der Wahl - eine mündliche Verhandlung geplant, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Ein genaues Datum wurde nicht genannt. Die Ladungen würden in den kommenden Wochen versandt, hieß es.

Nach der Verhandlung werde ein Verkündungstermin für die endgültige Entscheidung bekanntgegeben, erläuterte eine Sprecherin. Zwischen dem Abschluss der mündlichen Verhandlung und der Bekanntgabe der Entscheidung sollen laut Gesetz nicht mehr als drei Monate liegen.

Denkbar sind unterschiedliche Szenarien: Das Gericht könnte die Wahl komplett oder teilweise, also in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken, für ungültig erklären. Es könnte aber auch die Einsprüche zurückweisen. Voraussetzung für eine Wahlwiederholung ist, dass Fehler "mandatsrelevant" sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken.

Am 26. September gab es bei den parallel stattfindenden Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18.00 Uhr geöffnet.

Nach etlichen Einsprüchen gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte das Landesverfassungsgericht ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet, in dem dann auch eine endgültige Entscheidung gefällt wird.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl ist das Verfahren ein anderes: Über eine mögliche Wiederholung in Berlin muss der Bundestag auf Basis einer Empfehlung des dortigen Wahlprüfungsausschusses entscheiden, bei dem viele Einsprüche eingingen. Gegen diese Entscheidung sind dann noch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.

Bei einer Anhörung des Ausschusses am Dienstag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen gefordert. Die amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann sagte bei der Anhörung, sie halte eine Wiederholung der Bundestagswahl für unnötig. Gegen die Gültigkeit der Wahl zum Landesparlament in einigen Wahlkreisen hatte Rockmann wegen Fehlern indes selbst Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt - ebenso wie die Innenverwaltung.

Bei der Prüfung dieser und anderer Einsprüche kommt das höchste Berliner Gericht nach Angaben der Sprecherin gut voran. "Das Verfahren hat bei uns hohe Priorität", sagte sie. "Wir arbeiten mit großer Gründlichkeit und Sorgfalt an diesem sehr umfangreichen Verfahren." Es handele sich womöglich um das größte, mit dem das höchste Berliner Gericht in seiner 30-jährigen Geschichte zu tun hatte.

Der Sprecherin zufolge sind alle neun Verfassungsrichterinnen und -richter sowie mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter damit beschäftigt. Derzeit seien sie unter anderem dabei, sich die Wahlprotokolle aus allen 2257 Wahllokalen anzuschauen - allein diese umfassten mindestens 25 000 Seiten. Außerdem stehe die "Bearbeitung schwieriger Rechtsfragen" auf dem Programm.

Inzwischen liegt nach den Worten der Sprecherin auch eine angeforderte ergänzende Stellungnahme der Landeswahlleitung zur den Vorkommnissen vor. Diese wiederum werde nun allen der mehr als 700 Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Ausführungen zu geben.

© dpa-infocom, dpa:220525-99-426780/4

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