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Wahlen - Berlin:Koalition einigt sich auf Wahlrechtsänderung wegen Corona

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Berlin (dpa/bb) - Die rot-rot-grüne Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich auf Änderungen am Wahlrecht wegen der Corona-Pandemie verständigt. So soll es in diesem Jahr möglich sein, Kandidatenlisten für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September auf sogenannten hybriden Parteitagen zu bestimmen. Ein Parteitag nicht zuletzt mit der Vorstellung der Kandidaten würde dann online stattfinden, die Kür der Kandidaten zwischendurch oder danach über eine Urnen- oder Briefwahl erfolgen. Bisher ist das rechtlich nicht möglich.

Die geplanten Änderungen seien ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung der Wahlen, sagten der Linke-Rechtspolitiker Sebastian Schlüsselburg, und der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Daniel Wesener, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Einige rechtstechnische Detailfragen seien indes noch abschließend zu klären. Aus den Reihen der SPD hieß es, dies dürfe zu keinen Verzögerungen des Projektes mehr führen.

Der Bundestag, der ebenfalls am 26. September neu gewählt wird, ändert die Regeln in ähnlicher Weise. Daher sei es wichtig, parallel nun zügig zu einer Wahlrechtsänderung auch auf Landesebene zu kommen, sagte Schlüsselburg. Ziel sei, diese nächsten Donnerstag in das Abgeordnetenhaus einzubringen und auf der Sitzung am 11. Februar zu beschließen. Rot-Rot-Grün will dabei auch CDU und FDP einbinden und hofft auf deren Zustimmung, wie auch Wesener deutlich machte.

Überlegungen, auf Parteitagen rein digitale Wahlvorgänge zu ermöglichen, seien verworfen worden, ergänzten Schlüsselburg und Wesener. Als Gründe nannten sie die komplexe rechtliche Materie und die Wahrung des Wahlgeheimnisses.

Neu ist zudem die Möglichkeit, das gesamte Abgeordnetenhaus im Herbst per Briefwahl zu wählen, sollte die Pandemie das dann wider Erwarten nicht anders zulassen. "Das kann aber nur eine Ultima Ratio sein", sagte Schlüsselburg.

Schließlich sind neue Regeln geplant, um kleinen Parteien die Aufstellung von Kandidaten und damit ihre Teilnahme an den Wahlen zu erleichtern. Die Vorgabe für die Zahl der Unterstützerunterschriften, die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen, wird halbiert. Für Wahlkreisvorschläge reichen dann 25 Unterschriften, für Bezirkslisten 100 und für Landeslisten 1100 Unterschriften.

Damit solle die von der Verfassung verlangte Chancengleichheit für die Teilnahme an Wahlen auch in Pandemiezeiten garantiert werden, sagte Schlüsselburg. Alle Neuerungen würden bis Ende 2021 befristet.

Ergänzt wird die Wahlrechtsänderung durch eine - ebenfalls befristete - Änderung des Abstimmungsgesetzes, das Formen der direkten Demokratie regelt. Unterschriftensammlungen für die erste Stufe einer Volksinitiative dürfen demnach komplett auf digitalem Wege erfolgen, also über Webseiten. Die Innenverwaltung soll ermächtigt werden, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. "Wir hoffen, dass sie davon zügig Gebrauch macht, damit auch laufende Volksinitiativen noch von der neuen Regelung profitieren können", sagte Schlüsselburg.

© dpa-infocom, dpa:210122-99-129676/3

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