Chaoswahl in Berlin:Union und AfD wollen Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe einlegen

Chaoswahl in Berlin: Bitte noch mal anstellen: Die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden, die Bundestagswahl in einigen Wahlbezirken. Im Bild Schlange vor einem Wahllokal am 26. September 2021.

Bitte noch mal anstellen: Die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden, die Bundestagswahl in einigen Wahlbezirken. Im Bild Schlange vor einem Wahllokal am 26. September 2021.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA)

Wegen der Chaos-Abstimmung in Berlin muss die Bundestagswahl in einigen Hundert Wahlbezirken wiederholt werden. CDU und CSU ist das zu wenig, die AfD strebt eine komplette Neuwahl an.

Wegen der vielen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin wollen die Fraktionen von AfD und Union nun jeweils Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner teilte am Donnerstag mit, auch die Bundestagswahl müsse in Berlin vollständig wiederholt werden - so wie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom selben Tag. Parallel bereitet die CDU/CSU-Fraktion eine Beschwerde vor, wie ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der Rheinischen Post sagte. "Wir sind überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundestages korrigieren und schnell für Rechtsklarheit sorgen wird", betonte Schnieder.

Beide Beschwerden richten sich gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag. Dieser hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl nur teilweise wiederholt wird. Betroffen sind demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Das sind die Bezirke, in denen Vorfälle nachgewiesen wurden. Die Union wollte, dass in insgesamt rund 1200 Bezirken nachgewählt wird.

In Karlsruhe sind bereits fünf Beschwerden wegen der Entscheidung zur Bundestagswahl eingegangen

Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November ganz wiederholt werden.

Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits fünf Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Entscheidung zur Bundestagswahl erfasst, wie ein Sprecher sagte. Die Frist dafür läuft zwei Monate, also bis 10. Januar. Beschwerde einlegen können unter anderem auch betroffene Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde. Diesmal hatte es insgesamt 2172 Einsprüche gegeben - so viele wie nie zuvor. Es ist also gut möglich, dass bis Januar noch etliche Beschwerden in Karlsruhe eingehen.

Danach dürfte mit einem recht schnellen Verfahren zu rechnen sein. Auch gegen das Urteil zur Berlin-Wahl kann in Karlsruhe geklagt werden. Hierfür ist nur ein Monat Zeit. Zu diesem Komplex sind nach Auskunft des Sprechers bisher keine Beschwerden eingegangen.

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