Europawahl:Wahl-O-Mat ist wieder online

Wahlomat für Landtagswahlen und die Bundestagswahl

Erst den Wahl-O-Mat durchlaufen, dann mit anderen darüber reden: Forschern zufolge hat das Tool Wirkung über die jeweilige Wahl hinaus.

(Foto: Jessy Asmus)
  • Im Streit um den Wahl-O-Mat hat es eine außergerichtliche Einigung zwischen der Partei Volt und der Bundeszentrale für politische Bildung gegeben.
  • Die Entscheidungshilfe für die Europawahl und die Landtagswahl in Bremen ist inzwischen wieder im Netz verfügbar.
  • Mit dem Wahl-O-Mat können sich Interessierte über die Programme der Parteien informieren, die zur Wahl stehen.

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist nach mehrtägiger Zwangspause wieder online und soll bei künftigen Wahlen in neuer Form im Internet angeboten werden. Im Streit um das Tool hat es eine außergerichtliche Einigung zwischen der Partei Volt und der Bundeszentrale gegeben.

Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe für die Wählerinnen und Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen.

Ein Sprecher der Bundeszentrale bestätigte am Donnerstagabend die Einigung, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster initiiert hatte. "Wir sichern zu, dass bei zukünftigen Wahlen der Wahl-O-Mat weiterentwickelt wird", erklärte der Sprecher. Bei künftigen Wahlen könne man dann die eigenen Ansichten mit allen Parteien bereits auf einen Klick vergleichen, erläuterte er.

Volt Deutschland erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. "Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will." Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag in einer Eil-Entscheidung beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteilige. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen könne, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Das Gericht verbot der Bundeszentrale, das Internetangebot in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. Der Wahl-O-Mat ging offline. Dem OVG NRW lagen bis Donnerstagabend keine schriftlichen Unterlagen über eine Einigung vor. Dies ist nach Aussagen einer OVG-Sprecherin erforderlich, um das Verfahren abzuschließen. Nur so werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln endgültig außer Kraft gesetzt.

Nach Angaben der Bundeszentrale ist der Wahl-O-Mat seit 2002 im Einsatz, um vor allem junge Wähler zu informieren und zu mobilisieren. "Inzwischen hat er sich dabei als feste Größe für politische Information im Vorfeld von Wahlen etabliert", erklärte sie. Insgesamt sei er seit 2002 vor Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen über 71 Millionen Mal genutzt worden.

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