Süddeutsche Zeitung

Wahl in Russland:Putin-Gegner Nawalny von Präsidentenwahl ausgeschlossen

  • Alexej Nawalny, der bedeutendste Putin-Kritiker Russlands, darf bei der kommenden Präsidentenwahl im März nicht gegen den Amtsinhaber antreten.
  • Die Wahlkommission hat den 41-Jährigen wegen einer umstrittenen Vorstrafe nicht als Kandidat zugelassen.
  • Nawalny ruft deshalb zum Boykott der Wahl auf.

Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny darf nach einer Entscheidung der zentralen Wahlkommission im kommenden Jahr nicht zur Präsidentenwahl antreten. Zwölf Mitglieder des 13-köpfigen Gremiums votierten am Montag für einen Ausschluss, ein Mitglied enthielt sich. Die Kommission erklärte, der 41-Jährige sei nicht wählbar, weil er in einem Strafverfahren verurteilt worden war.

Nawalny hat zum Boykott der Präsidentenwahl am 18. März aufgerufen. "Wir erklären einen Streik der Wähler", sagte der 41-Jährige am Montag vor Journalisten in Moskau. "Wir werden das Ergebnis dieser Wahlen nicht anerkennen."

Es war zwar absehbar, dass die Behörden Nawalny wegen seiner Vorstrafe nicht als Bewerber für die Wahl am 18. März zulassen würden. Der Kritiker von Präsident Wladimir Putin hat den Gerichten zufolge mit Versammlungsaufrufen gegen das Gesetz verstoßen. Er war in diesem Jahr drei Mal inhaftiert worden. Trotzdem kamen in etwa 20 Städten von Wladiwostok bis Moskau sogenannte Initiativgruppen zusammen. Sie stimmten für die Kandidatur des Anti-Korruptions-Aktivisten, der seit einem Jahr Wahlkampf führt.

Nawalny ist der bedeutendste Widersacher von Präsident Wladimir Putin in dessen 18 Jahren an der Macht. Putin strebt bei der Wahl 2018 eine vierte Amtszeit an. Er tritt als unabhängiger Bewerber an und muss deshalb 300 000 Unterschriften von Befürwortern seiner Kandidatur sammeln. Seine Initiativgruppe soll am Dienstag zusammenkommen. Umfragen zufolge dürfte Putin klar wiedergewählt werden und könnte so bis 2024 im Amt bleiben.

Bereits im Oktober hatte die Wahlkommission entschieden, dass Nawalny bis 2028 für kein Amt kandidieren darf. Die Kommission begründete dies mit einer Verurteilung Nawalnys wegen Unterschlagung. Der Oppositionspolitiker bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem politischen Urteil. Nawalny hat die Strafe bereits einmal erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten. Das Gericht in der nordrussischen Stadt Kirow verhängte aber in einem Wiederholungsprozess das im Wortlaut gleiche Urteil noch einmal.

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