Wahl gestopptGericht soll über Bürgermeisterwahl-Streit entscheiden

In Strausberg zieht Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner vor Gericht und will die Entscheidung des Landrats kippen. Dieser hatte die Wahl für ungültig erklärt. (Symbolbild)
In Strausberg zieht Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner vor Gericht und will die Entscheidung des Landrats kippen. Dieser hatte die Wahl für ungültig erklärt. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa

Wahl annulliert, Stichwahl geplatzt: In Strausberg geht ein Bürgermeisterkandidat gegen die Entscheidung des Landrats vor. Jetzt soll das Gericht klären, wer Recht hat.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Strausberg (dpa/bb) - Nach dem Stopp der Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat wird Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner gegen die Entscheidung klagen. Er werde in dieser Woche Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einreichen, sagte der Anwalt Hübners, Mario H. Seydel, am Nachmittag. 

Die Annullierung der Bürgermeisterwahl sei rechtswidrig. „Da die Exekutive offenbar nicht gewillt ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, müssen nun die Gerichte entscheiden“, hieß es in einer schriftlichen Mitteilung.

Landrat Gernot Schmidt (SPD) will seine Entscheidung, die Bürgermeisterwahl wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig zu erklären, nicht zurücknehmen. Damit wurde auch die Stichwahl Mitte März abgesagt.

Wahlbriefe verschwunden?

Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Hübner (parteilos) gehört. Der Landrat hatte vergangene Woche erklärt, es sei auffällig, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden hätte.

Dagegen wehr sich Hübner. „Der gegen meinen Mandanten erhobene Vorwurf, er könnte Briefwahlunterlagen verschwinden lassen, entbehrt jeder logischen Grundlage“, hieß es von Hübners Anwalt. Der Landrat habe lediglich ein Eingriffsrecht, wenn es um die Vorbereitung einer Wahl gehe, nicht danach. Der Rechtsanwalt bezieht sich auf das Kommunalwahlgesetz.

© dpa-infocom, dpa:260303-930-762668/1

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