Berlin:Wahl zum Abgeordnetenhaus kann stattfinden

Berlin: Die Berlinerinnen und Berliner dürfen wie geplant am 12. Februar wählen.

Die Berlinerinnen und Berliner dürfen wie geplant am 12. Februar wählen.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht weist den Eilantrag gegen die Wahlwiederholung in Berlin ab, eine Begründung veröffentlicht es nicht. Die Wahl steht am 12. Februar an.

Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt. Mehr als 40 Klägerinnen und Kläger hatten im Dezember gegen die Wahl eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingereicht. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun darüber entschieden und den Eilantrag abgewiesen. Eine Begründung veröffentlichte es nicht - diese werden den Klägern gesondert zugeschickt.

Für die Überprüfung von Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ist grundsätzlich der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Die Richterinnen und Richter sahen keine andere Möglichkeit. "Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen", erklärten sie. Der Eilantrag, der in Karlsruhe eingereicht wurde, richtete sich gegen dieses Urteil aus dem November; über die Verfassungsbeschwerde werde später entschieden, teilten die Richter mit.

Die Unterlagen für die Briefwahl sind längst verschickt. Da es sich um eine Wiederholungs- und keine Neuwahl handelt, müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Super-Wahltag gewesen: Neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben - während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20 000 bis 30 000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

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