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Berlin-Wahlen 2021:Verfassungsgericht hält Wahlwiederholung in Berlin für möglich

Sind durch die Pannen während den Wahlen 2021 Rechtsvorschriften verletzt worden? Der Berliner Verfassungsgerichtshof zieht nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Betracht.

Der 26. September 2021 war ein chaotischer Tag für Berlin. 2,5 Millionen Berliner waren an diesem Tag zu gleich drei Wahlen aufgerufen: Bundestag, Abgeordnetenhaus, Bezirksparlamente; hinzu kam noch ein Volksentscheid. Die Abstimmungen endeten in einem großen Durcheinander - auch, weil zeitgleich noch der Berlin-Marathon stattfand.

Ein knappes Jahr später gibt nun das Berliner Verfassungsgerichthof seine vorläufige Einschätzung bekannt: Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus könnte komplett wiederholt werden. Sie begründet dies mit Wahlfehlern, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.

Bei dem Gerichtsbeschluss spielen auch politische Interessen eine Rolle - natürlich unausgesprochen. So plädiert die CDU sowohl im Bund als auch in Berlin dafür, in besonders vielen Wahlbezirken neu abstimmen zu lassen. Nach jüngsten Umfragen liegen die Christdemokraten in Berlin inzwischen weit vor der SPD - genauso wie auch die Grünen. Käme es zu erneuten zu Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, könnte die regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) ihr Amt verlieren.

Wird auch die Bundestagswahl in Berlin wiederholt?

Parallel zu der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wird auch der Teil der Wahl in Berlin untersucht, der die Bundestagswahl betrifft. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Nach einer ersten, noch nicht öffentlichen Beschlussvorlage des Gremiums aus dem August soll in einem Fünftel der Wahlbezirke neu gewählt werden. Eine offizielle Empfehlung für den Bundestag soll es jedoch erst im Oktober geben, der dann im November darüber entscheiden könnte.

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