Waffenrecht und Kommunen:"Vorschriften, die nur auf dem Papier stehen"

Die geplanten Änderungen am Waffenrecht halten die Gemeinden für kaum umsetzbar. Auch die Angehörigen der Opfer von Winnenden kritisieren den Entwurf als "Kosmetik".

Nachdem sich die Regierungskoalition auf eine Änderung des Waffenrechts geeinigt hat, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund dessen Umsetzbarkeit bezweifelt. Die Kommunen seien mit ihrem derzeitigen Personal nicht in der Lage, die schärferen Kontrollen von Waffenbesitzern umzusetzen, sagte Städtebund-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die von der Regierung geplanten Änderungen am Waffenrecht halten die deutschen Gemeinden für kaum umsetzbar.

Die von der Regierung geplanten Änderungen am Waffenrecht halten die deutschen Gemeinden für kaum umsetzbar.

(Foto: Foto: AP)

Um Sportschützen und Jäger effektiv kontrollieren zu können, müssten die zuständigen Behörden deutlich aufgestockt werden. Die Verschärfung des Waffenrechts sei zwar richtig, betonte Landsberg. "Sie bliebe aber Symbol-Politik, wenn strengere Vorschriften nur auf dem Papier stehen."

Der Vorsitzende des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Hardy Schober, nannte die geplanten Änderungen des Waffenrechts "Kosmetik". "Die wollen jetzt vor den Wahlen niemanden vergrätzen", sagte er. Das Bündnis fordert ein generelles Verbot großkalibriger Waffen und ein Verbot von Faustfeuerwaffen in privaten Haushalten. In Vereinen müssten die Schützen ihre Waffen einschließen.

Die Neuregelung, auf die sich die Innenexperten der großen Koalition bei einem Gespräch mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstagabend endgültig geeinigt hatten, soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sieht als zentralen Punkt erweiterte Kontrollen von Waffenbesitzern vor.

Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition soll von den Behörden verdachtsunabhängig und unangemeldet kontrolliert werden. Der Wohnungsinhaber muss die Kontrolleure nicht hereinlassen. Bei einer beharrlichen Weigerung kann ihm aber die Waffenerlaubnis entzogen werden.

Außerdem sollen Jagdspiele, bei denen das Töten oder Verletzen von Personen durch Waffen nachgeahmt wird, mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

Dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gehen die Verschärfungen nicht weit genug. "Keine dieser Maßnahmen verbessert die Sicherheit sofort", sagte Klaus Jansen, dem Mannheimer Morgen. "Einige sind sinnvoll, längst überfällig und werden mit der Zeit einen Zugewinn an Sicherheit bringen", sagte er. Andere Maßnahmen spiegelten eine Verbesserung nur vor.

Jansen forderte hingegen, Waffen und Munition zu trennen. "Wenn keine Munition zu Hause liegt, kann auch nichts passieren", sagte er. Die Patronen könnten auf dem Schießstand, bei der Gemeinde oder Sicherheitsunternehmen gelagert werden. "Dann wäre diese Seite des Problems gelöst und man könnte sich um die Ursachenforschung bemühen."

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