Westliche Staaten beschließen gerade zahlreiche Waffenlieferungen für die Ukraine. Doch damit wächst auch eine Sorge. Wie weit kann man mit solchen Waffenlieferungen gehen, bevor man damit selbst zur Konfliktpartei wird? Wie nah sind westliche Staaten bereits dem Punkt, an dem sie selbst in diesen Krieg hineingezogen werden? Dürfen Staaten nach dem internationalen Recht überhaupt unbegrenzt Waffen, Munition, sogar Kampfflugzeuge an die Ukraine senden - oder bekommt dann Russland ein Recht, gegen sie zurückzuschlagen? Bislang waren an dem Konflikt offiziell nur Russland und die Ukraine beteiligt.
Nach dem Völkerrecht gelten als "Konfliktparteien" nur jene Staaten, die mit eigenen bewaffneten Gruppen teilnehmen. Dazu zählen westliche Staaten derzeit nicht. "Das reine Senden von Waffen, Munition oder anderem militärischen Gerät genügt dafür noch nicht", sagt der Professor für Völkerrecht und Generalsekretär der deutschen Sektion der International Law Association, Markus Krajewski. Das war früher anders. Bis 1945 gab es für Staaten nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie blieben neutral, dann durften sie in keiner Weise einer der Kriegsparteien helfen, nicht einmal die Durchfahrt über ihr Gebiet erlauben. Oder sie mussten akzeptieren, dass man sie als Kriegspartei behandelte, mit allen Konsequenzen.
Wenn Menschen mitkämpfen, wird es schwierig
Heute gilt dies nicht mehr. Heute bemüht sich das Völkerrecht zu dämpfen statt zu eskalieren. Es gilt, was 1945 in der Charta der Vereinten Nationen skizziert wurde: Viele Staaten sind miteinander verflochten, auch militärisch. Aus dieser Lage heraus sollen nicht ständig neue Gründe für Kriege entstehen. Wenn ein Staat dem anderen Waffen liefert, dann darf man ihn also nicht schon deshalb als Konfliktpartei behandeln. Es sei denn, dieser Staat hilft - über Militärberater oder Ausbilder zum Beispiel - dabei mit, dieses Kriegswerkzeug auch aktiv auf bestimmte Ziele zu richten. "Da geht es dann aber um Menschen - nicht um bloßes Material", so formuliert es der Völkerrechtler Krajewski.
Das ist indes der zweite Grund für die gegenwärtige Sorge. Aus einigen westlichen Staaten ziehen bereits Bürger los, um auf ukrainischer Seite im Krieg zu kämpfen. Das Parlament Lettlands hat am Montag sogar offiziell beschlossen, dass Letten als Freiwillige auf ukrainischer Seite den Kampf gegen den russischen Angriff unterstützen dürfen. Nach Artikel 3 der Aggressionsdefinition der UN-Vollversammlung von 1974 kann das Entsenden von "bewaffneten Banden" ohne Uniform als eine Kriegshandlung gelten. Aber dafür kommt es darauf an, dass diese Menschen auf das Kommando des "entsendenden" Staates hören. Bürger aus westlichen Staaten kämpfen immer wieder in aller Welt, Deutsche zum Beispiel auch auf Seiten der Terrormiliz "Islamischer Staat" oder auch kurdischer Milizen - ohne, dass dies Deutschland dort zur Kriegspartei machte.
Eine Pflicht, die Ausreise eigener Staatsbürger zu solchen Kämpfen zu verhindern, gibt es nach geltendem Völkerrecht nicht. Mit diesem Wissen im Hinterkopf hatte Russlands Präsident Wladimir Putin während der russischen Eroberung der Krim im Jahr 2014 auch stets davon gesprochen, die zahlreichen Russen dort seien keine Soldaten, sondern allenfalls "Freiwillige" aus Russland, die auf eigene Rechnung unterwegs seien. Ob andere Staaten dies hinzunehmen bereit sind, ist freilich eine andere Frage.