Waffenlieferungen:Niederlage für Sig Sauer

Die gerichtlich angeordnete Einziehung von 11,1 Millionen Euro beim Waffenhersteller Sig Sauer ist rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag weitgehend die Revision von drei Gesellschaften des Unternehmens gegen ein Urteil des Kieler Landgerichts (Az. 3 StR 518/19). Mehr als 38 000 Pistolen von Sig Sauer waren über den Umweg USA an die Nationalpolizei nach Kolumbien geliefert worden. Waffenexporte dorthin waren nach deutschem Recht nicht erlaubt. Die Menschenrechtslage in dem Land wurde damals vom Auswärtigen Amt als ernst eingestuft. Das Landgericht hatte im April 2019 für die nicht genehmigte Pistolenlieferung Bewährungsstrafen und hohe Geldauflagen gegen drei Angeklagte verhängt, darunter der Geschäftsführer des Standorts Eckernförde. Es sah es als erwiesen an, dass sie ausfuhrverantwortlich waren für die Lieferung von mehr als 47 000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in den USA zwischen 2009 und 2011. Von diesen Waffen wurden mehr als 38 000 nach Kolumbien weiterverkauft. Die Revision vor dem BGH richtete sich nur noch gegen die Einziehung der 11,1 Millionen Euro - das war nach Berechnung des Gerichts der Umsatzerlös aus dem illegalen Geschäft. 7,4 Millionen Euro entfallen davon auf die deutschen Sig-Sauer-Gesellschaften.

© SZ vom 02.07.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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