Waffengesetz:Durch jedes Raster gefallen

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Waffengesetz: Gedenkgottesdienst für die Opfer des Amoklaufs in Hamburg. Der Täter hatte eine Waffenlizenz.

Gedenkgottesdienst für die Opfer des Amoklaufs in Hamburg. Der Täter hatte eine Waffenlizenz.

(Foto: Marcus Brandt/dpa)

Der Amokläufer von Hamburg besaß die Tatwaffe ganz legal, die Waffenbehörde schritt nicht ein - dabei hatte er ein wirres Pamphlet geschrieben, und es gab Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Wann verlieren Waffenbesitzer in Deutschland eigentlich ihre Erlaubnis?

Von Christoph Koopmann und Jana Stegemann

Hätten die Behörden dem Amokläufer von Hamburg seine Waffe wegnehmen können? Die halbautomatische Heckler-&-Koch-P30-Pistole, mit der Philipp F. vor zwei Wochen sieben Menschen in Hamburg tötete und sich danach selbst erschoss? Nein, nicht mal, wenn sie sein Buch, ein mehr als 300 Seiten langes Hass-Pamphlet mit dem Titel "Die Wahrheit über Gott, Jesus Christus und Satan" gelesen hätten.

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