Süddeutsche Zeitung

Vorwurf Landesverrat:Ermittlungen gegen Netzpolitik.org - Anderen zur Warnung

  • Gegen Journalisten von Netzpolitik.org wird wegen Landesverrats und der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen ermittelt.
  • Solche Ermittlungen hat es schon Jahrzehnte lang nicht mehr gegeben. Denn die Schwelle für ein solches Verfahren ist hoch.
  • Was treibt die Bundesanwaltschaft an, ausgerechnet gegen den Zwerg Netzpolitik.org vorzugehen?
  • Das Verfahren ist der vorläufige Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Kanzleramt, Geheimdiensten, Medien und Teilen des Bundestages.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Was ein Skandal ist und was nicht, ist Ansichtssache. Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), hat da so seine eigene Vorstellung.

Ein "Skandal", sei es, sagte er Anfang Mai auf einem Symposium des BfV in Berlin, "dass geheime und geheimste Unterlagen aus dem Bereich der Nachrichtendienste in die Medien gelangen, sobald sie den politisch-parlamentarischen Bereich erreichen". Manche Medien und die Opposition, so sieht es Maaßen, seien doch gar nicht an der Aufklärung von Missständen interessiert, sondern wollten die Geheimdienste "fertig machen". Die gegen uns. So sieht er die Welt.

Wegen der Veröffentlichung von zwei internen Papieren des BfV durch den Blog Netzpolitik.org und wegen eines Berichts über die V-Mann-Affäre Corelli von SZ, NDR und WDR erstattete Maaßen Strafanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin. Er wollte Ermittlungen wegen aller infrage kommenden Delikte.

Die Strafanzeige legte das LKA - ob aus eigenem Antrieb oder aufgrund eines diskreten Winks - dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe vor. Der oberste deutsche Strafverfolger hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet.

Der Paragraf stellt nicht nur die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an eine "fremde Macht" unter Strafe, sondern auch, wenn man diese "öffentlich bekannt macht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen". Wie in solchen Fällen üblich, wurde ein Gutachter eingeschaltet, um zu beurteilen , ob es sich bei den veröffentlichten Verfassungsschutz-Papieren tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelt.

Netzpolitik.org hatte im Frühjahr zweimal Auszüge aus "VS-vertraulich" eingestuften Berichten des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Darin ging es um den Aufbau einer neuen Einheit zur Überwachung des Internets. Die "Erweiterte Fachunterstützung Internet", kurz EFI, soll Verbindungen und Profile von Radikalen und Extremisten in sozialen Netzwerken wie Facebook analysieren und überwachen.

Erst wenn der Gutachter seine Stellungnahme abgegeben hat, kann über eine Anklage entschieden werden. Käme es dazu, drohen den Bloggern empfindliche Strafen, in besonders schweren Fällen von Landesverrat ist lebenslange Haft möglich.

Verunsicherung von potentiellen Informanten?

Im Fall der Geschichte um den V-Mann Corelli prüft die Bundesanwaltschaft, die auf Anfrage keine Stellung nehmen wollte, noch immer, ob der Vorwurf für ein solches Verfahren reicht. Selbst altgediente Juristen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe müssen lange nachdenken, wann der Begriff des Staatsgeheimnisses zuletzt bemüht wurde. Solche Ermittlungen wirken fast wie aus einer anderen Zeit.

In Erinnerung geblieben sind die Spiegel-Affäre und die Affäre rund um das Blatt Konkret und den Fall des früheren obersten bayerischen Staatsschützers Hans Langemann. 53 Jahre nach der Spiegel-Affäre, 33 Jahre nach den Ermittlungen gegen Konkret gibt es also ein neues Verfahren. Was treibt die Bundesanwaltschaft an, von ihrer jahrzehntelangen zurückhaltenden Linie abzuweichen?

Im Fall des Riesen NSA und seiner Abhöraktionen in Berlin macht sich die Behörde klein und versteckt sich. Im Fall des Zwergs Netzpolitik.org gibt sie den starken Staat. Warum? Über den umstrittenen Plan "EFI" hatten SZ, NDR und WDR Monate zuvor berichtet. Geht es also darum, dass das Portal nicht nur berichtete, sondern auch Teile der als geheim eingestuften Original-Dokumente veröffentlichte? Oder hofft man, dass ein Schlag gegen die Blogger-Szene zu keinem Aufschrei der etablierten Medien führen wird, aber deren Informanten verunsichern könnte?

"Das ist kein besonders attraktiver Straftatbestand", sagt einer der Altgedienten in Karlsruhe. Zu schmal ist der Grat zwischen dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Staates und der Möglichkeit, mithilfe dieser Vorschrift auch die Aufdeckung von Missständen zu verhindern und Medien zu schikanieren.

Gäbe es etwa in den USA eine Vorschrift, die das Publizieren von geheimen Papieren für Journalisten unter Strafe stellte, wäre wohl die ganze Berichterstattung über die von Edward Snowden entwendeten NSA-Dokumente unmöglich. Macht das jetzige Beispiel Schule, könnten Medien kaum straffrei berichten, mithilfe welcher Suchbegriffe der NSA der Bundesnachrichtendienst europäische Partnerländer ausspionierte. Schließlich sind sie nach Überzeugung des Kanzleramtes ein Staatsgeheimnis.

Angesichts dieser Lage agierte die Bundesanwaltschaft seit Jahrzehnten sehr zurückhaltend. Als vor Jahren einmal ein prominenter ZDF-Journalist in den Verdacht geriet, geheime Verfassungsschutz-Papiere über den KGB in Deutschland zu besitzen, kam es nicht zu einer förmlichen Ermittlung. Der zuständige Sachbearbeiter in der Bundesanwaltschaft konnte seinen Chef, den damaligen Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, überzeugen, dass es sich nicht um ein Staatsgeheimnis handele.

Die Schwelle für ein solches Verfahren ist hoch. Nur der Generalbundesanwalt ist befugt, es einzuleiten, gestützt auf den Landesverrats-Paragrafen 94 und seinen kleinen Bruder, das "Offenbaren von Staatsgeheimnissen", wie es in Paragraf 95 heißt. Die Vorschrift gehört zum Staatsschutzrecht, mit dem üblicherweise nur Spione und Landesverräter verfolgt werden. Der "publizistische Landesverrat" macht die Veröffentlichung angeblich zur kriminellen Tat.

Eine Strafanzeige, die kassiert wurde

Das Verfahren ist der vorläufige Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Kanzleramt, Geheimdiensten, Medien und Teilen des Bundestages. Es gibt schon lange Drohungen aus dem Kanzleramt gegen Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses oder des Vertrauensgremiums des Haushaltsausschusses, der über den Etat der Nachrichtendienste befindet. Das Kanzleramt verdächtigt sie, Unterlagen an die Medien weitergereicht zu haben.

Der Generalbundesanwalt hielt sich indes trotz der Aufregungen in der Regierungszentrale immer zurück. Vorwände für ein Ermittlungsverfahren hätten sich gefunden: Etwa als der Spiegel berichtete, dass im streng geheimen Auftragsprofil für den Bundesnachrichtendienst (BND) die Türkei als Zielland aufgeführt ist, oder als die Süddeutsche Zeitung enthüllte, dass der BND jahrelang einen Internet-Knotenpunkt in Frankfurt abhörte und die Daten an die NSA weiterleitete.

Im vergangenen Herbst lag im Kanzleramt bereits eine fertig formulierte Strafanzeige. Es ging nicht um das große Staatsgeheimnis, sondern um das kleine Dienstgeheimnis. Solche Verfahren hat es schon häufiger gegeben, aber der Informant oder Whistleblower, gegen den sich die Ermittlungen eigentlich richten, wird praktisch nie gefunden. Der Journalist bleibt straffrei, sofern er nicht einen Amtsträger zu einer Tat anstiftet oder ihn bestochen hat.

Die Strafanzeige aus dem Kanzleramt zielte vor allem auf die Berichterstattung von SZ und Spiegel. Ermitteln sollte die Berliner Staatsanwaltschaft. Damals allerdings stoppte angeblich Kanzlerin Angela Merkel das Vorhaben.

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Quelle:
SZ vom 31.07.2015/gal
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