Vorwurf der Vorteilsnahme:Ermittlungen gegen Ex-Bürgermeister Ahlhaus eingestellt

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den früheren Ersten Bürgermeister der Hansestadt, Christoph Ahlhaus (CDU) eingestellt. Die Ermittlungen haben den Anfangsverdacht einer Vorteilsannahme beziehungsweise einer Vorteilsgewährung nicht verdichtet.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den früheren Ersten Bürgermeister der Hansestadt, Christoph Ahlhaus (CDU) eingestellt. Die Ermittlungen haben den Anfangsverdacht einer Vorteilsannahme beziehungsweise einer Vorteilsgewährung nicht verdichtet, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Dienstag in Hamburg mitteilte. "Nach Abschluss der Ermittlungen besteht daher kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung."

Im Februar 2012 hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Ahlhaus wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem Kauf seines Hauses in den Elbvororten eingeleitet. Ahlhaus sollte die bei einem Hauskauf übliche Makler-Courtage erlassen worden sein. Der Ex-Bürgermeister hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Ahlhaus war im August 2010 nach dem Rücktritt seines Parteifreundes Ole von Beust mit schwarz-grüner Mehrheit zum Bürgermeister gewählt worden. Nach dem Bruch der Koalition und den verlorenen Neuwahlen im Februar 2011 endete seine Amtszeit nach nur knapp sechs Monaten.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/rela - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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